Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Festsetzung des Kurbezirkes Bad MitterndorfStelleGZFrist (Ende)A8ABT08-32825/2017-4230.07.2025Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:gesundheitsrecht@stmk.gv.atTexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).