Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Erklärung von Buchenwäldern bei Bruck an der Mur (AT2232000) zum Europaschutzgebiet Nr. 52
StelleGZFrist (Ende)
A13ABT13-198087/2020-1601.09.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: naturschutz@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).