Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der das Mürzer Oberland im politischen Bezirk Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält, geändert wird
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).