Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung (Steiermärkische Organstrafverfügungsverordnung – StOrgVO)
Begutachtung
StelleGZFrist (Ende)
FAVDABT03VD-16989/2013-3130.10.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: verfassungsdienst@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).