Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom ... über die Festsetzung des Bauschbetrages für die Führung der StaatsbürgerschaftsevidenzStelleGZFrist (Ende)A3ABT03-3.0-964/2025-24405.11.2025Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:abteilung3@stmk.gv.atTexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenAnlageBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).