Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der das Ausmaß der Neuauspflanzungen geregelt wirdStelleGZFrist (Ende)A10ABT10-278644/2020-11824.11.2025Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:abteilung10@stmk.gv.atTexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).