Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom […], mit der die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen geändert wird (6. Novelle)
StelleGZFrist (Ende)
A16ABT16-639504/2022-4827.11.2025
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abteilung16@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).