Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Tourismusinteressentenbeiträge festgesetzt werden (Tourismusinteressentenbeitrags-Verordnung 2026, StTIB-VO)
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).