Begutachtungsverfahren
Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom …, mit der das Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg 2018 geändert wird
Begutachtung
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).
