Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Verordnung über die Festlegung der Höhe der Tagsätze in Frauenschutzeinrichtungen geändert wird
Begutachtung
StelleGZFrist (Ende)
A11ABT11-397757/2024-1717.04.2026
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: abt11-sts-recht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).