Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des „Narzissenfestes“ am 31. Mai 2026 in Bad AusseeEinfache KurzversionBegutachtungStelleGZFrist (Ende)A12ABT12-49715/2014-6221.05.2026Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:wirtschaft@stmk.gv.atTexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).