Sanieren für Alle - Fertigstellungsmeldung
Allgemeine Informationen
Es handelt sich hierbei um einen Online-Antrag für die Sonderförderung der Wohnhaussanierung "Sanieren für Alle".
Den Antrag können Privatpersonen als (Mit)Eigentümer:innen oder Bauberechtigte eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses stellen. Förderungsfähig sind ausschließlich einkommensschwache Haushalte der untersten drei Einkommensdezile mit einem Monatseinkommen bezogen auf einen Einpersonenhaushalt (netto 12 Mal im Jahr) von bis zu 1.904,-- Euro. Weiters muss ein Hauptwohnsitz vorliegen, welcher vor dem 31.12.2022 begründet wurde.
Die Förderung setzt sich zusammen aus:
- einer Förderung des Bundes aus dem „Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024" gemäß Abschnitt A: Einzelbauteilsanierungen, siehe dazu Sanierungsbonus Ein-Zweifamilienhaus und Reihenhaus 2023/2024 | Umweltförderung
- einer Landesförderung
- einer Zusatzförderung mit Mitteln aus dem Unterstützungsvolumen des Bundes
Fristen
Anträge können im Zeitraum 01.09.2024 bis vorläufig 31.12.2024 gestellt werden. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2024 erbracht wurden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Sanieren für Alle - Fertigstellungsmeldung:
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon:
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann online über dieses Formular gestellt werden. Am Ende haben Sie die Möglichkeit sich die Zusammenfassung des Antrages per E-Mail zusenden zu lassen. Dieser wird anschließend in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis
Nach der Förderungsgenehmigung des Bundes:
- Fertigstellungsmeldung (online)
- Förderungsbestätigung der KPC (Zusageschreiben der Bundesförderung)
- Formular Endabrechnung der KPC: Sanierungsbonus für Private (Kopie)
- WS 6 SAN-Alle
- Rechnungen ausgestellt von entsprechend befugten Unternehmen (Kopien)
Die erforderlichen Formulare sind verfügbar unter: www.sanieren.steiermark.at
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993
- OIB-Richtlinie idgF
- Einkommenssteuergesetz 1988
- Transparenzdatenbankgesetz 2012
- Umweltförderungsgesetz
Datenschutzrechtliche Informationen
