Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept - Registrierung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Es handelt sich hierbei um das Online-Formular zur Registrierung für die Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen. Dieses ist zudem Bestandteil der „Großen Eigenheimsanierung 2026“. Die Förderung in Form nicht rückzahlbarer Förderungsbeiträge kann nur bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt werden. Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der positiv beurteilten Förderungsanträge.
Die Einreichung zur Förderung für die thermische Sanierung verläuft in zwei Schritten:
- Registrierung für die thermische Sanierung vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- Antragstellung (Fertigstellungsmeldung) nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Gefördert werden Leistungen, die ab Übermittlung der Registrierungsbestätigung des Landes Steiermark erbracht wurden.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter www.sanieren.steiermark.at.
Fristen
Binnen 6 Monaten nach Zusicherung des Darlehens ist für das Sanierungsvorhaben eine Registrierung beim Land Steiermark unter www.sanieren.steiermark.at / Große Eigenheimsanierung 2026 vorzunehmen.
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen gemäß Sanierungskonzept (Datum Schlussrechnungen) stehen bei 1 Maßnahme max. 9 Monate, bei 2 bis 4 Maßnahmen max. 2 Jahre ab positiver Registrierungsbestätigung zur Verfügung. Das Ausstellungsdatum der Rechnungen muss zum Zeitpunkt des Förderungsantrags in diesem Zeitraum liegen.
Die Feststellung der tatsächlichen Förderungsfähigkeit sowie die Auszahlung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und an Hand der Nachreichung der erforderlichen Nachweise.
Achtung: Sollte die thermische Sanierung nicht entsprechend umgesetzt werden, muss das Landesdarlehen zurückerstattet werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept - Registrierung:
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon:
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Die Registrierung erfolgt online über dieses Formular. Am Ende haben Sie die Möglichkeit sich die Zusammenfassung des Antrages per E-Mail zusenden zu lassen. Dieser wird anschließend in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen. Die Registrierung kann auch über einen Bevollmächtigten / eine Bevollmächtigte erfolgen, in diesem Fall muss die Bevollmächtigung bei den Beilagen angehängt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Registrierung über das Onlineformular
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis bzw. Reisepass in Kopie)
- Vertretungsvollmacht (wenn Sie vertreten werden)
- Erstmalige Baubewilligung (Alternativ Bestätigung der Gemeinde zum rechtmäßigen Bestand) - entfällt bei vorherigem Antrag auf Große Eigenheimsanierung
- Fotos der zu sanierenden Bauteile
- Sanierungskonzept in Anlehnung an einen Renovierungspass (Baubeschreibung) - entfällt bei vorherigem Antrag auf Große Eigenheimsanierung
- Kostenvoranschläge der entsprechenden Maßnahmen (Dämmung Außenwände, Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches, Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens,Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüre) - entfällt bei vorherigem Antrag auf Große Eigenheimsanierung
- Energieausweis (wenn drei geplante Sanierungsmaßnahmen gewählt wurden)
Hier finden Sie die notwendigen Vorlagen.
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Regierungssitzungsbeschluss ABT15-1068/2026-57 vom 26.02.2026
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Es gelten weiters die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Förderungsrichtlinie.
