Nostrifikation - Erstgespräche mit Agenturen oder Rechtsanwälten
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Berufsqualifikation in einem Gesundheits- oder Sozialbetreuungsberuf ist eine Nostrifikation / Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor Aufnahme der Berufstätigkeit vorgeschrieben.
Zuständige Stelle
für die Leistung Nostrifikation - Erstgespräche mit Agenturen oder Rechtsanwälten:
Referat Gesundheitsberufe
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-3356
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: gesundheitsberufe@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Achtung! Abweichende Kontaktdaten für die Nostrifikation:
Adresse: A8 Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitsberufe, 2. Stock, ZiNr. 222, Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Telefon: +43 316 877 3352
E-Mail: gesundheitsberufe-nostri@stmk.gv.at
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf dieser Webseite: Nostrifikation / Anerkennung von Berufsqualifikationen
