Nominierung zum Meilenstein
Allgemeine Informationen
Der Meilenstein ist eine Auszeichnung, die an ehrenamtlich engagierte Personen, die in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit in der Steiermark tätig sind, vergeben wird.
Dieses Online-Formular ist für Vereine und Organisationen, die für den „meilenstein 2026“ eine engagierte Person nominieren möchten. Ziel ist es, alle Daten und Unterlagen der nominierten Person bzw. der Vereine und Organisationen bis 4. Oktober 2026 vollständig zu erhalten.
Voraussetzungen
Voraussetzungen der Antragsteller:
Jeder Mitgliedsverein und jedes beratende Mitglied des Landesjugendbeirates können jeweils eine Person nominieren.
Das Fachstellennetzwerk und der Dachverband der Offenen Jugendarbeit können insgesamt vier Personen aus ihren Mitgliedsorganisationen nominieren.
Voraussetzungen der nominierten Person:
Diese Personen müssen mindestens in den vergangenen 3 Jahren (spätestens seit 2023) durchgehend in einer Organisation oder einem Verein für die steirische Kinder bzw. Jugendlichen ehrenamtlich tätig sein.
Zuständige Stelle
für die Leistung Nominierung zum Meilenstein:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Die Nominierung zum "meilenstein 2026“ ist per Online-Formular bis spätestens 4. Oktober 2026 durchzuführen. Wichtig ist es, den Antrag richtig und vollständig auszufüllen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen zum Hochladen sind ein
- drucktaugliches Portraitfoto,
- drei weitere Fotos (Querformat), die die nominierte Person „in Aktion“ zeigen und
- ein drucktaugliches Logo der nominierenden Einrichtung.
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
