Heizungsoptimierung erneuerbar betriebener Heizungssysteme
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Hierbei handelt es sich um das Förderungsprogramm "Tausch erneuerbar betriebener Heizungssysteme", dieses beinhaltet:
- Förderung von Biomassekesseln
- Förderung von Wärmepumpen
- Förderung von Nah-/Fernwärmeanschlüssen
Folgende Privatpersonen können für Ein-/Zweifamilien- oder Reihenhäuser, die überwiegend zu privaten Wohnzwecken genutzt werden, Förderungsanträge stellen:
a) Eigentümerinnen und Eigentümer
b) Hauptmieterinnen und Hauptmieter
c) Nutzungsberechtige laut Grundbuch
d) Bauberechtigte
Das Ziel der vorliegenden Förderungsrichtlinie ist die Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen sowie die Steigerung der Endenergieeffizienz. Damit wird zugleich den Strategien des Landes Steiermark im Bereich Klima und Energie sowie Luftreinhaltung Rechnung getragen. Ergänzend soll auf Basis der vorliegenden Förderungsrichtlinie die Wertschöpfung in den steirischen Regionen gesteigert, die Technologieentwicklung gefördert und ein Beitrag zur Sicherung und Erhöhung der Beschäftigung erreicht werden.
Förderungszeitraum: 01.03.2026-31.12.2026, solange finanzielle Mittel (max. insgesamt EURO 700.000) zur Verfügung stehen.
Fristen
Der Förderungszeitraum ist zwischen 01.03.2026 und 31.12.2026.
Die Fertigstellungsmeldung ist binnen 9 Monaten nach Antragsstellung einzubringen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Heizungsoptimierung erneuerbar betriebener Heizungssysteme:
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2931
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: abteilung15@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
Die Förderung verläuft in einem zweistufigen Verfahren. Im Schritt 1 erfolgt der Online-Förderungsantrag. Im Schritt 2 erfolgt die Fertigstellungsmeldung nach Errichtung der neuen Heizungsanlage.
Schritt 1: Online-Förderungsantrag
Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsformular. Der Antrag muss vor Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage bzw. zusätzlich vor Rechnungslegung inkl. Zahlungsnachweisen vom Förderungswerber (natürliche Privatperson) erfolgen. Nach der Antragsstellung und Prüfung des Antrages sowie der Unterlagen von Seiten der Fachabteilung Energie und Wohnbau wird eine Bestätigungs-E-Mail mit der zugeteilten Geschäftszahl und dem PDF-Fertigstellungsmeldungsformular per E-Mail an den Förderungswerber übermittelt. Mit dem Versand der E-Mail werden die Förderungsmittel für die Dauer von 9 Monaten reserviert.
Schritt 2: Fertigstellungsmeldung
Nach Errichtung der neuen Heizungsanlage durch den Förderungswerber kann innerhalb einer Frist von 9 Monaten die Förderungsauszahlung über das Fertigstellungsmeldungsformular (PDF) inkl. notwendiger Beilagen vom Förderungswerber per E-Mail (umweltlandesfonds@stmk.gv.at) beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Online-Antragsstellung (Schritt 1):
- gültiger, amtlicher Lichtbildausweis (Kopie) der Antragstellerin/ des Antragstellers
- vollständiger Kostenvoranschlag der neuen Heizungsanlage mit zumindest folgenden Inhalten:
- Nah-/Fernwärmeanschlüsse: Anschlussleistung, Anschlusskosten, Übergabe-station, Einbindung in das Heizsystem, Grabungsarbeiten, Wärmelieferungsvertrag
- Biomassekessel: Angaben von Marke, Art und Leistung des Kessels inkl. Brennstoffzubringung
- Wärmepumpen: Angaben von Marke, Art und Leistung der Wärmepumpe inkl. Art der Wärmegewinnung
- Fotos der alten Heizungsanlage inkl. Typenschild
- Bei Biomassekesseln und Wärmepumpen: Bestätigung des regionalen Nah-/Fernwärmenetzunternehmens, dass das zu versorgende Objekt nicht an ein geeignetes bestehendes Fernwärmenetz angeschlossen werden kann. Nur sofern im Ort keine Nah-/Fernwärmeversorgung vorhanden ist, wird ersatzweise eine Bestätigung der Ge-meinde akzeptiert.
Kosten
Die Antragsstellung und Abwicklung der Förderung ist für den Förderungswerber/ die Förderungswerberin kostenlos.
Datenschutzrechtliche Informationen
