Community (Health) Nursing
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Der Förderungszweck ist die Fortführung und Erweiterung des Projekts „Community (Health) Nursing", bei dem es sich um ein dreijähriges Pilotprojekt handelt, das bislang mit Beihilfenmittel der Europäischen Union finanziert wurde.
Ziel ist es, nicht nur bestehende Projekte fortzuführen, sondern auch neue Community (Health) Nursing-Initiativen in interessierten Gemeinden zu etablieren und so die lokale Gesundheitsversorgung gezielt zu stärken. Durch die Förderung sollen Community (Health) Nurses die Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention bewährt anwenden, um die Gesundheitskompetenz und das Wohlbefinden der Bevölkerung nachhaltig zu steigern. Der Fokus liegt dabei auf den spezifischen Gesundheitsbedürfnissen der Bevölkerung vor Ort, die gezielt adressiert und unterstützt werden.
Voraussetzungen
1. Bei der Förderungsnehmerin handelt es sich um eine steirische Gemeinde, einen steirischen Gemeindeverband oder die Stadt Graz.
2. Die Personen, die die Funktion der Community Nurse ausüben, erfüllen die notwendigen Qualifikationserfordernisse gemäß der Beilage „Qualifikationsprofil“.
3. Je 10.000 Einwohner*innen ist mindestens 1 VZÄ zur Erbringung von Community Nursing Leistungen einzusetzen (darunter ergibt sich das dafür notwendige Personal anhand dieses Verhältnisses aliquot).
4. Pro Förderungswerber*in können Förderungsmittel für höchstens vier VZÄ beantragt werden.
5. Teilnahme der Community (Health) Nurse(s) an den Schulungs- und Vernetzungstreffen sowie an Expertengremien der Koordinationsstelle und Arbeitsgruppen, um Fachwissen zu vertiefen, Best Practices auszutauschen und überregionale Leitlinien, Standards und Tools zu entwickeln.
6. Leistungsdokumentation („Minium Dataset“) gemäß den Vorgaben des Förderungsgebers
7. Verwendung der vom Förderungsgeber vorgeschriebenen Software, in der erarbeitete Standards, Leitlinien und die Leistungsdokumentation hinterlegt werden können, um eine einheitliche und effiziente Pflegepraxis sowie ein effektiveres Monitoring zu fördern und die Grundlage für die Entwicklung praxisorientierter Tools zu schaffen.
8. Die Antragsstellung (Einlangen des Antrags) erfolgt bis längstens 24.11.2025 in schriftlicher Form mittels des zur Verfügung gestellten Antragsformulars.
Fristen
Der Antrag ist bei der Abteilung 8 – Gesundheit und Pflege / Referat Pflegemanagement des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung spätestens bis zum 24.11.2025 einzubringen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Community (Health) Nursing:
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-2502
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
Nur mit vollständig eingereichten Förderungsunterlagen ist eine Gewährung der Förderung möglich.
Daher sind folgende Unterlagen fristgerecht und vollständig zu übermitteln:
- Antragsbeilage
- Anstellungsnachweis der als Community Nurse tätigen Personen
- Qualifikationsnachweis der als Community Nurse tätigen Personen
- Verwendungsnachweis der vom Förderungsgeber vorgegebenen Software zur Pflege- und Leistungsdokumentation.
- Gegebenenfalls: Beschluss über einen Gemeindezusammenschluss
Datenschutzrechtliche Informationen
