Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Dienstnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie als Mitglied einer freiwilligen Einsatzorganisation wegen eines Einsatzes bei einem Großschadensereignis bzw. Bergrettungseinsatz an der Diensterfüllung verhindert sind. Die Dienstgeber müssen zur Erlangung der Förderung ein Antragsformular ausfüllen und über die betroffenen Mitarbeiter eine Bestätigung der jeweiligen freiwilligen Einsatzorganisation über die Mitgliedschaft des Mitarbeiters und dessen Einsatzzeiten dem Antrag beilegen.
Die Förderung richtet sich somit an Dienstgeber von Arbeitnehmern, die Einsatzleistungen im Rahmen eines Großschadensereignisses oder Bergrettungseinsatzes erbracht haben.
Fristen
Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des nachfolgenden Quartals ab Ende des Ereignisses einlangen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen:
Landesamtsdirektion FA Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Paulustorgasse 4
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2218
Fax: +43 (316) 877-3913
E-Mail: katastrophenschutz@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
- Antragstellung mittels Online-Formular
- Prüfung des Antrages durch das Landesfeuerwehrinspektorat
- Eventuell Ersuchen um Verbesserung des Antrages
- Überweisung der zuerkannten Vergütung bzw. Übermittlung eines Ablehnungsschreibens (kein Bescheid)
Erforderliche Unterlagen
- Beilage Bestätigung der Einsatzorganisation für den Arbeitgeber
- Vertretungsvollmacht im Falle der Vertretung des Antragstellers
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
