Hydrologische Gutachten
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Das Referat Hydrografie der Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit des Landes Steiermark erstellt auf Antrag Hydrologische Gutachten, sofern diese für ein wasserrechtliches Verfahren benötigt werden.
Pro Jahr werden zahlreiche Datenanforderungen sowie hydrologische Gutachten bearbeitet. Um eine effiziente Bearbeitung gewährleisten zu können, wird um ein möglichst frühzeitiges Einbringen des Antrages (ca. 4 Wochen vor gewünschtem Termin) gebeten.
Zuständige Stelle
für die Leistung Hydrologische Gutachten:
Abteilung 14 Wasserwirtschaft, Ressourcen und Nachhaltigkeit
Wartingergasse 43
8010 Graz,03.Bez.:Geidorf
Telefon: +43 (316) 877-2025
Fax: +43 (316) 877-2480
E-Mail: abteilung14@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Verfahrensablauf
- Antragsstellung für ein hydrologisches Gutachten über Antragsformular
- Anträge werden nach Eingangsdatum abgearbeitet, Ausnahme bei dringenden Fällen möglich
- Gutachtenerstellung
- Übermittlung des Gutachtens samt der Rechnung an den*die Antragsteller*in per E-Mail über ELAK
Kosten
| Oberflächenwasser | Kosten |
| Neuausstellung eines bereits erstellten Gutachtens | 55 Euro |
| Gutachten ohne Dauerlinie | 110 Euro |
| Gutachten mit Dauerlinie | 160 Euro |
| Zwei oder mehr Gutachten innerhalb Projektgebiet | 320 Euro |
| Grundwasser | Kosten |
| Gutachten | 110 Euro |
| Niederschlag | Kosten |
| Gutachten | 110 Euro |
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
