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FAQs für Erhalter

Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 werden Förderanträge für institutionelle Einrichtungen nicht mehr über KIN-WEB, sondern ausschließlich über das KOMO-Förderungsportal eingebracht. Bereits vor dem Beginn des neuen Betreuungsjahres am 14.09.2026 sollen jedoch punktuelle Arbeiten am Förderungsportal möglich sein. Das gilt insbesondere für die Berechtigungsvergabe oder die Anlage des Einrichtungspersonals. Sobald diese Funktionen zur Verfügung stehen, wird die Abteilung 6 alle Erhalter per Aussendung informieren.

Der Zugriff erfolgt auf dem Weg, über den Sie bereits bisher in KOMO-Anwendungen der Landes Steiermark (Erhalterportal) einsteigen. Konkret bedeutet das, dass private Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über STERZ und öffentliche Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über das Stammportal der jeweiligen Gemeinde auf das KOMO-Förderungsportal zugreifen können.

Im Zusammenhang mit der Ablöse von KIN-WEB durch das KOMO-Förderungsportal gibt es auch geringfügige Anpassungen bei den Angaben, die beim Erfassen von Personal im Förderantrag gemacht werden müssen. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass der Personalstand von institutionellen Einrichtungen nur im Zuge dieses einmaligen Umstellungsprozesses von KIN-WEB auf das KOMO-Förderungsportal neu erfasst werden muss, natürlich aber in nachfolgenden Betriebsjahren sehr wohl aus den Vorjahren übernommen werden kann. Konkret sind ab dem Betriebsjahr 2026/27 bei der Anlage von Personal die Basisdaten zur Person (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Postleitzahl, Vollzeitäquivalent), die Daten zur Befähigung (Art der Befähigung, Ausbildungsstätte bzw. -schiene, Prüfungsdatum, Prüfungsort und sowie etwaige Angaben zu Anerkennungen/Dispensen) und Daten zur Beschäftigung (Art der Beschäftigung, Zuordnung zu Gruppe(n) oder zur Einrichtung inkl. jeweiliger Stundenanzahl) in Verbindung mit entsprechenden Wirksamkeitsdaten zu übermitteln. Die Angaben zur (allenfalls gemeinsamen) Leitung von Einrichtungen sind weiterhin im bisher bekannten Umfang zu übermitteln.

Für die Eingabe von Kindern und Personal gibt es keine feste Reihenfolge. Allerdings sollte zuvor in jedem Fall die Funktion „Stammdaten bearbeiten" genutzt werden, um die Stammdaten der Einrichtung zu kontrollieren bzw. zu ergänzen und die beantragten Förderarten auszuwählen. Ebenfalls sollten im Bereich „Gruppen verwalten" die gruppenspezifischen Daten, insbesondere die Betriebsdaten, hinterlegt werden, bevor mit der Eingabe von Kindern und Personal begonnen wird.

Nach der Eingabe der Basisdaten, wird in der Maske „Betreuungszeiten" abgefragt, was der Einschreibezeitraum eines Kindes ist:

  • Bitte geben Sie in das Feld „Eingeschrieben von" den Tag ein, an dem das Kind lt. Betreuungsvertrag in der jeweiligen Einrichtung startet oder - bei mehrjährigen Betreuungsverträgen - den ersten Tag des Betriebsjahres, für welches die Förderung beantragt wird.
  • Das Feld „Eingeschrieben bis" ist - abhängig davon, was zuerst eintritt - entweder mit dem Datum des letzten Freitags des Betriebsjahres oder dem letzten Tag, an dem eine Betreuung vertraglich vereinbart ist, zu befüllen.
  • Das Feld „Wirksam ab" drückt aus, ab wann der von Ihnen in dieser Maske eigegebene Datensatz gültig ist. Legen Sie in der Maske „Betreuungszeiten" einen Datensatz vor dem Betriebsjahresbeginn an, so darf das Datum im Feld „Wirksam ab" nicht nach dem Datum des Tages liegen, an welchem Sie im Förderungsportal Ihren Antrag aufbereiten.

 

Beispiele zur besseren Veranschaulichung:

Beispiel 1: Sie legen am 09.09.2026 (also im Vorhinein) einen Datensatz zu den Betreuungszeiten eines Kindes an, das ab 14.09.2026 in Ihrer Einrichtung eingeschrieben ist und das das gesamte KBBJ 2026/27 eingeschrieben bleiben soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Eingeschrieben von: 14.09.2026
  • Eingeschrieben bis: 10.09.2027
  • Wirksam ab: 09.09.2026

Beispiel 2: Sie legen am 20.09.2026 (also im Nachhinein) einen Datensatz zu den Betreuungszeiten eines Kindes an, das ab 14.09.2026 in Ihrer Einrichtung eingeschrieben ist und das das gesamte KBBJ 2026/27 eingeschrieben bleiben soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Eingeschrieben von: 14.09.2026
  • Eingeschrieben bis: 10.09.2027
  • Wirksam ab: 14.09.2026

Nach Auswahl einer Gruppe ist es wichtig, die konkreten Betriebsdaten für diese Gruppe zu hinterlegen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Feld „Betrieb von": Tragen Sie hier das Datum des ersten Tages des Betriebsjahres ein. Beginnt die Gruppe erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Betrieb, ist stattdessen das tatsächliche Startdatum der Gruppe anzugeben.
  • Feld „Betrieb bis": Tragen Sie hier bitte stets das Datum des letzten Freitags des Betriebsjahres ein. (Bitte beachten Sie: Einschränkungen bzw. Unterbrechungen des Betriebs einer Gruppe sind nicht über das Feld „Betrieb bis" abzubilden, sondern durch das Hinterlegen eines Stilllegungszeitraumes über die Funktion „Stilllegung hinzufügen").
  • Feld „Wirksam ab": Dieses Feld gibt an, ab welchem Zeitpunkt der in dieser Maske erfasste Datensatz gültig ist. Legen Sie einen Betriebsdatensatz für eine Gruppe vor dem Betriebsjahresbeginn an, so darf das Datum im Feld „Wirksam ab" nicht nach dem Datum des Tages liegen, an welchem Sie im Förderungsportal Ihren Antrag aufbereiten.

 

Beispiele zur besseren Veranschaulichung:

Beispiel 1: Sie legen am 09.09.2026 (also im Vorhinein) einen Betriebsdatensatz für eine Gruppe an, die am 14.09.2026 in Betrieb geht und die das gesamte KBBJ 2026/27 in Betrieb bleiben soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Betrieb von: 14.09.2026
  • Betrieb bis: 10.09.2027
  • Wirksam ab: 09.09.2026

Beispiel 2: Sie legen am 20.09.2026 (also im Nachhinein) einen Betriebsdatensatz für eine Gruppe an, die am 14.09.2026 in Betrieb gegangen ist und die das gesamte KBBJ 2026/27 in Betrieb bleiben soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Betrieb von: 14.09.2026
  • Betrieb bis: 10.09.2027
  • Wirksam ab: 14.09.2026

Hinweis vorab: Erhalter von institutionellen Einrichtungen können bis zu drei Wochen Ferien ohne Förderverlust vorsehen (bzw. die Weihnachtsferien im gesetzlich geregelten Ausmaß - diese gelten ex lege als eine Woche). Das bedeutet, neben den Weihnachtsferien können zwei weitere Wochen Ferien pro Betriebsjahr vorgesehen werden. Für das bessere Verständnis der obigen Regelung, ist hier ein Beispiel zur Veranschaulichung.

Beispiele für drei Wochen Ferien im KBBJ 2026/27:

  • Weihnachtsferien: 24.12.2026 bis 06.01.2027
  • Semesterferien:    15.02.2027 bis 19.02.2027
  • Osterferien:          22.03.2027 bis 26.03.2027

Um die Ferien einzutragen, klicken Sie in Ihrer Einrichtung bitte auf die entsprechende Gruppe, für die die Ferien gemeldet werden, und scrollen Sie anschließend zum Punkt „Gruppenferien". Klicken Sie danach auf „Ferien hinzufügen" und befüllen Sie die Felder (entsprechend dem Schema aus dem obigen Beispiel) mit den Angaben zu den tatsächlichen Ferienzeiten im jeweiligen Betriebsjahr.

Wenn Sie ein Kind in einer Einrichtung anlegen, für welche auch Sozialstaffel-Beitragsersätze beantragt werden („Sozialstaffel 0-2 Jahre" und/oder „Sozialstaffel 3-5 Jahre"), ist die Erfassung von Kinderdaten in drei Abschnitte aufgeteilt. Konkret wird dort neben den Basisdaten und den Betreuungszeiten auch eine Maske zur Erfassung der Daten betreffend Sozialstaffel angezeigt. Bei Kindern, für die kein Sozialstaffelbeitragsersatz beantragt wird, ist in der Maske „Daten betreffend Sozialstaffel" bitte nichts einzutragen - schließen Sie stattdessen die Maske durch einen Klick auf „Abbrechen" oder das kleine x-Symbol am oberen rechten Rand der Maske. Die Basisdaten und die Betreuungszeiten werden bei diesem Vorgehen dennoch gespeichert (Sie sehen dies auch dementsprechend nach einem Neu-Laden der Kinderübersicht). Umgekehrt ist dadurch sichergestellt, dass in die Felder „Anzahl der Geschwister mit Familienbeihilfe" und „Exakter Betrag" kein Wert (auch keine 0) eingetragen ist, sondern dass diese leer bleiben. Durch dieses Vorgehen ist klar dokumentiert, dass für die entsprechenden Kinder keine Sozialstaffelbeitragsersätze beantragt werden.

Die oben beschriebene Regelung betrifft auch:

  • Kinder, von deren Eltern die Einkommensunterlagen noch nicht vollständig vorliegen und die Berechnung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
  • Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr mit einer täglichen Einschreibezeit von maximal 6 Stunden, die nur bis zum Beginn der gesetzl. Hauptferien eingeschrieben sind.
  • Schulkinder, die in einer Alterserweiterten Gruppe, in einem Hort oder in einem Kinderhaus eingeschrieben sind.
  • Alle Kinder, die in einem IZB-Team eingeschrieben werden.

Wenn im KOMO-Förderungsportal eine neue Person erfasst wird (gilt sowohl für die in den einzelnen Gruppen betreuten Kindern wie auch für das in den Einrichtungen tätige Personal) erfolgt im System ein Registerabgleich.

Solange dieser noch nicht abgeschlossen ist, wird bei der betreffenden Person ein Warnhinweis angezeigt, dass die ZMR-Überprüfung (noch) nicht möglich war. Der Registerabgleich dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, kann aber zu Stoßzeiten auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Besteht der Warnhinweis nach mehreren Stunden weiterhin, überprüfen Sie bitte die eingegebenen Daten der neu erfassten Person auf deren Richtigkeit. Sollten Sie einen Fehler feststellen, korrigieren Sie die Angaben und speichern Sie diese erneut.

Wichtig: Ein Antrag soll bitte stets erst übermittelt werden, wenn die Registerabgleiche für alle erfassten Personen erfolgreich abgeschlossen sind. Nach der Erfassung der letzten Person müssen Sie daher gegebenenfalls etwas warten, bis auch deren Registerabgleich abgeschlossen wurde, bevor Sie in weiterer Folge den entsprechenden Antrag an die Abteilung 6 übermitteln.

Kontrollieren Sie vor der Erstellung Ihres Förderantrags in einem neuen Betriebsjahr bitte stets, ob die für die jeweilige Einrichtung hinterlegte Bankverbindung korrekt ist. Klicken Sie dafür in der Einrichtungsansicht auf das Feld „Stammdaten bearbeiten" und gehen Sie danach auf den Punkt „Bankverbindung". Prüfen Sie sorgfältig, ob der dortige Eintrag korrekt ist. Wenn dies der Fall ist, sind keine weiteren Schritte erforderlich.

In dem Fall, dass für die jeweilige Einrichtung noch gar keine Bankverbindung gemeldet wurde oder die hinterlegten Daten zur Bankverbindung aktualisiert werden müssen, klicken Sie bitte auf „Neue Bankverbindung hinzufügen" und geben Sie die korrekte Bankverbindung mit dem entsprechenden Wirksamkeitsdatum ein. Speichern Sie anschließend Ihre Eingaben.

Um diesen neuen Eintrag an die Abteilung 6 zu übermitteln, müssen Sie in der Einrichtungsansicht auf „Neue Aktion" klicken und anschließend „Änderungsmeldung von Betriebsdaten" auswählen. Kontrollieren Sie dort nochmals Ihre bereits gespeicherten Angaben und legen Sie in das Feld für die Beilagen, falls noch nicht vorhanden, Ihre Bankbestätigung als PDF bei. Klicken Sie anschließend nochmals auf „Speichern" und danach auf „Absenden", um die Meldung an die Abteilung 6 zu übermitteln.

Die Anlage von Personal im KOMO-Förderungsportal erfolgt grundsätzlich zweigeteilt oder dreigeteilt:

  • Bei Grobreinigungs- und Hauspersonal sind im ersten Schritt die Basisdaten und im zweiten Schritt die Daten zur Tätigkeit zu erfassen.
  • Bei pädagogischem Personal sind im ersten Schritt die Basisdaten, im zweiten Schritt die Daten zur Befähigung und im dritten Schritt die Daten zur Tätigkeit zu erfassen.

Erklärung zum Feld „Wirksam ab": Das Wirksamkeitsdatum bei einer Person muss entweder dem Beginn der Beschäftigung der Person in der Einrichtung entsprechen (Feld „Beschäftigt von") oder - wenn Sie die Person vor Beginn der Beschäftigung anlegen - dem Datum entsprechen, an dem Sie den Förderantrag aufbereiten.

Beispiele zur besseren Veranschaulichung:

Beispiel 1: Sie legen am 09.09.2026 (also im Vorhinein) ein Personal in Ihrer Einrichtung an, welches am 14.09.2026 seine Tätigkeit beginnt und welches das gesamte KBBJ 2026/27 in der Einrichtung tätig sein soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Wirksam ab: 09.09.2026
  • Wirksam bis: kann vorerst unbefüllt bleiben
  • Beschäftigt von: 14.09.2026

Beispiel 2: Sie legen am 20.09.2026 (also im Nachhinein) ein Personal in Ihrer Einrichtung an, welches am 14.09.2026 seine Tätigkeit begonnen hat und welches das gesamte KBBJ 2026/27 in der Einrichtung tätig sein soll. Dann sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Wirksam ab: 14.09.2026
  • Wirksam bis: kann vorerst unbefüllt bleiben
  • Beschäftigt von: 14.09.2026

Wenn eine Gruppe während des gesamten Betriebsjahres nicht in Betrieb geht, so ist für diese Gruppe im Menü „Gruppen verwalten" kein Betriebsdatensatz anzulegen. Allerdings muss im selben Menü im Unterpunkt „Gruppen Stilllegungen" ein Datensatz angelegt werden. Bei diesem muss das Feld „Stilllegung ab" mit dem ersten Tag des Betriebsjahres und das Feld „Stilllegung bis" mit dem letzten Freitag des Betriebsjahres befüllt werden.

Beispiel: Wenn eine Gruppe im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 durchgehend stillgelegt sein soll, so sind die Felder wie folgt zu befüllen:

  • Stilllegung ab: 14.09.2026
  • Stilllegung bis: 10.09.2027

Wenn eine Gruppe grundsätzlich in Betrieb ist, allerdings für einen Teil des Betriebsjahres stillgelegt werden soll, gilt folgende Vorgehensweise: Erfassen Sie im Menü „Gruppen verwalten" im Unterpunkt „Betriebsdaten der Gruppe" einen Datensatz. Hinterlegen Sie dort das gesamte Betriebsjahr. Gehen Sie anschließend zum Unterpunkt „Gruppen Stilllegungen". Erfassen Sie dort ebenfalls einen Datensatz - dieser soll den Zeitraum der Stilllegung widerspiegeln. Gibt es mehrere Zeiträume, in denen die Gruppe stillgelegt wird, ist je Zeitraum ein eigener Datensatz anzulegen.

Beispiel 1: Gruppe wird nach einem 4-wöchigen Betrieb am Beginn der gesetzl. Hauptferien bis zum Ende des Betriebsjahres stillgelegt:

Stilllegung (dafür ist 1 Datensatz erforderlich):

  • Stilllegung ab: 09.08.2027
  • Stilllegung bis: 10.09.2027

Beispiel 2: Gruppe wird während der gesetzlichen Hauptferien für 4 Wochen durchgehend stillgelegt:

Stilllegung (dafür ist 1 Datensatz erforderlich):

  • Stilllegung ab: 12.07.2027
  • Stilllegung bis: 06.08.2027

Beispiel 3: Gruppe wird für die erste sowie für die letzte Woche der gesetzlichen Hauptferien stillgelegt:

Stilllegung (dafür sind 2 Datensätze erforderlich):

  • Stilllegung ab: 12.07.2027
  • Stilllegung bis: 16.07.2027
  • Stilllegung ab: 06.09.2027
  • Stilllegung bis: 10.09.2027

Beispiel 4: Gruppe wird während der gesamten gesetzlichen Hauptferien für 9 Wochen durchgehend stillgelegt:

Stilllegung (dafür ist 1 Datensatz erforderlich):

  • Stilllegung ab: 12.07.2027
  • Stilllegung bis: 10.09.2027

Um die Personalförderung für eine bewilligte Nachmittagsbetreuung zu beantragen, muss in den „Förderdaten" die Checkbox „Nachmittagsbetreuung" angekreuzt werden.

In der Nachmittagsbetreuungsgruppe müssen im KOMO-Förderungsportal weder Personal noch Kinder eingegeben werden, zu erfassen sind nur der Betriebszeitraum und die Öffnungszeiten.

Handelt es sich bei einer der Gruppen einer Einrichtung im KOMO-Förderungsportal um ein IZB-Team, sind dafür die Daten wie folgt zu erfassen:

  • Betriebsdaten hinzufügen: bei Unklarheiten dazu siehe Frage Nr. 6
  • Personal hinzufügen: das Personal wird wie in allen anderen Gruppen unter „Personal verwalten" erfasst und kann direkt dem IZB-Team unter „Gruppen" zugeteilt werden.
  • Kinderdaten hinzufügen: Bei Kindern in IZB-Teams sind nur die beiden Masken „Persönliche Daten" und „Betreuungszeiten" zu befüllen.
  • Die Angaben zur Sozialstaffel: Die Angaben der dritten Maske beim Kinder-Erfassen (Anzahl der Geschwister und monatliches Familiennettoeinkommen) sollen nicht eingegeben werden, in dieser Maske bitte auf „Abbrechen" klicken.
 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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