FAQs für Erhalter
Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 werden Förderanträge für institutionelle Einrichtungen nicht mehr über KIN-WEB, sondern ausschließlich über das KOMO-Förderungsportal eingebracht. Bereits vor dem Beginn des neuen Betreuungsjahres am 14.09.2026 sollen jedoch punktuelle Arbeiten am Förderungsportal möglich sein. Das gilt insbesondere für die Berechtigungsvergabe oder die Anlage des Einrichtungspersonals. Sobald diese Funktionen zur Verfügung stehen, wird die Abteilung 6 alle Erhalter per Aussendung informieren.
Der Zugriff erfolgt auf dem Weg, über den Sie bereits bisher in KOMO-Anwendungen der Landes Steiermark (Erhalterportal) einsteigen. Konkret bedeutet das, dass private Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über STERZ und öffentliche Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über das Stammportal der jeweiligen Gemeinde auf das KOMO-Erhalterportal zugreifen können.
Im Zusammenhang mit der Ablöse von KIN-WEB durch das KOMO-Förderungsportal gibt es auch geringfügige Anpassungen bei den Angaben, die beim Erfassen von Personal im Förderantrag gemacht werden müssen. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass der Personalstand von institutionellen Einrichtungen nur im Zuge dieses einmaligen Umstellungsprozesses von KIN-WEB auf das KOMO-Förderungsportal neu erfasst werden muss, natürlich aber in nachfolgenden Betriebsjahren sehr wohl aus den Vorjahren übernommen werden kann. Konkret sind ab dem Betriebsjahr 2026/27 bei der Anlage von Personal die Basisdaten zur Person (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Postleitzahl, Vollzeitäquivalent), die Daten zur Befähigung (Art der Befähigung, Ausbildungsstätte bzw. -schiene, Prüfungsdatum, Prüfungsort und sowie etwaige Angaben zu Anerkennungen/Dispensen) und Daten zur Beschäftigung (Art der Beschäftigung, Zuordnung zu Gruppe(n) oder zur Einrichtung inkl. jeweiliger Stundenanzahl) in Verbindung mit entsprechenden Wirksamkeitsdaten zu übermitteln. Die Angaben zur (allenfalls gemeinsamen) Leitung von Einrichtungen sind weiterhin im bisher bekannten Umfang zu übermitteln.
