FAQs für Erhalter
Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 werden Förderanträge für institutionelle Einrichtungen nicht mehr über KIN-WEB, sondern ausschließlich über das KOMO-Förderungsportal eingebracht. Bereits vor dem Beginn des neuen Betreuungsjahres am 14.09.2026 sollen jedoch punktuelle Arbeiten am Förderungsportal möglich sein. Das gilt insbesondere für die Berechtigungsvergabe oder die Anlage des Einrichtungspersonals. Sobald diese Funktionen zur Verfügung stehen, wird die Abteilung 6 alle Erhalter per Aussendung informieren.
Der Zugriff erfolgt auf dem Weg, über den Sie bereits bisher in KOMO-Anwendungen der Landes Steiermark (Erhalterportal) einsteigen. Konkret bedeutet das, dass private Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über STERZ und öffentliche Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen über das Stammportal der jeweiligen Gemeinde auf das KOMO-Förderungsportal zugreifen können.
Im Zusammenhang mit der Ablöse von KIN-WEB durch das KOMO-Förderungsportal gibt es auch geringfügige Anpassungen bei den Angaben, die beim Erfassen von Personal im Förderantrag gemacht werden müssen. Hierbei ist es wichtig zu betonen, dass der Personalstand von institutionellen Einrichtungen nur im Zuge dieses einmaligen Umstellungsprozesses von KIN-WEB auf das KOMO-Förderungsportal neu erfasst werden muss, natürlich aber in nachfolgenden Betriebsjahren sehr wohl aus den Vorjahren übernommen werden kann. Konkret sind ab dem Betriebsjahr 2026/27 bei der Anlage von Personal die Basisdaten zur Person (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Geschlecht, Postleitzahl, Vollzeitäquivalent), die Daten zur Befähigung (Art der Befähigung, Ausbildungsstätte bzw. -schiene, Prüfungsdatum, Prüfungsort und sowie etwaige Angaben zu Anerkennungen/Dispensen) und Daten zur Beschäftigung (Art der Beschäftigung, Zuordnung zu Gruppe(n) oder zur Einrichtung inkl. jeweiliger Stundenanzahl) in Verbindung mit entsprechenden Wirksamkeitsdaten zu übermitteln. Die Angaben zur (allenfalls gemeinsamen) Leitung von Einrichtungen sind weiterhin im bisher bekannten Umfang zu übermitteln.
Nein. Es ist sowohl möglich, mit der Eingabe von Kindern zu beginnen wie auch mit der Erfassung des Personals zu beginnen. Grundsätzlich wird dazu geraten, zuerst die Betriebsdaten der einzelnen Gruppen festzulegen, bevor weitere Angaben betreffend Kinder und Personal vorgenommen werden.
Nach der Eingabe der Basisdaten, wird in der Maske „Betreuungszeiten" abgefragt, was der Einschreibezeitraum eines Kindes ist:
- Bitte geben Sie in das Feld „Eingeschrieben von" den Tag ein, an dem das Kind lt. Betreuungsvertrag in der jeweiligen Einrichtung startet oder - bei mehrjährigen Betreuungsverträgen - den ersten Tag des Betriebsjahres, für welches die Förderung beantragt wird.
- Das Feld „Eingeschrieben bis" ist - abhängig davon, was zuerst eintritt - entweder mit dem Datum des letzten Freitags des Betriebsjahres oder dem letzten Tag, an dem eine Betreuung vertraglich vereinbart ist, zu befüllen.
- Das Feld „Wirksam ab" drückt aus, ab wann der von Ihnen in dieser Maske eigegebene Datensatz gültig ist. Bei der erstmaligen Anlage eines Kindes in einem Betriebsjahr ist darauf zu achten, dass das dort hinterlegte Datum mit jenem Datum übereinstimmt, dass im Feld „Eingeschrieben von" hinterlegt ist.
Nach Auswahl einer Gruppe ist es wichtig, die konkreten Betriebsdaten für diese Gruppe zu hinterlegen. Bitte beachten Sie dabei Folgendes:
- Feld „Betrieb von": Tragen Sie hier das Datum des ersten Tages des Betriebsjahres ein. Beginnt die Gruppe erst zu einem späteren Zeitpunkt mit dem Betrieb, ist stattdessen das tatsächliche Startdatum der Gruppe anzugeben.
- Feld „Betrieb bis": Tragen Sie hier bitte stets das Datum des letzten Freitags des Betriebsjahres ein. (Bitte beachten Sie: Einschränkungen bzw. Unterbrechungen des Betriebs einer Gruppe sind nicht über das Feld „Betrieb bis" abzubilden, sondern durch das Hinterlegen eines Stilllegungszeitraumes über die Funktion „Stilllegung hinzufügen").
- Feld „Wirksam ab": Dieses Feld gibt an, ab welchem Zeitpunkt der in dieser Maske erfasste Datensatz gültig ist. Bei der erstmaligen Anlage der Betriebsdaten muss das hier eingetragene Datum mit dem Datum im Feld „Betrieb von" übereinstimmen.
- Feld „Wirksam bis": Dieses Feld gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt der in dieser Maske erfasste Datensatz gültig ist.
