Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über die Ladenöffnungszeiten anlässlich des Gelegenheitsmarktes „Sommernachtsmarkt“ am 14. August 2026 in Voitsberg
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).