Filmförderung - Antrag
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
CINE ART ist die steirische Filmförderung für künstlerische Filmproduktionen.
Filmästhetische Qualität, eine differenzierte Betrachtung von Film, Kunst und Kino, das Wissen um genuin österreichische Filmtraditionen sowie die Förderung künstlerischer Authentizität sind unser Anliegen.
Als regionale Förderstelle fordern und fördern wir strukturelle filmwirtschaftliche Effekte in Übereinstimmung mit der aktuellen EU Kinomitteilung.
Gefördert werden durch CINE ART folgende künstlerischen Filmprojekte:
- Drehbuch (für innovative Spielfilme ab 70 Minuten)
- Projektentwicklung (für Experimental-, Animations- und Dokumentarfilme)
- Herstellung
- Verbreitungsförderung
Voraussetzungen
Förderbarkeit im Sinne des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F. sowie der gültigen Richtlinien.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Förderungsansuchen erfolgen ausschließlich auf schriftlichen Antrag unter Verwendung der relevanten Formulare. Nur vollständig und korrekt vorgelegte Einreichungen werden berücksichtigt.
Als regionale Förderstelle für Kunstfilm erwarten wir neben der künstlerischen Qualität einen wirtschaftlichen Steiermark-Effekt (optimalerweise als strukturellen Filmbranchen-Effekt) in Höhe von 100% der erwünschten Förderung. Diese Ausgaben sind durch Angebote zu plausibilisieren.
Im Sinne einer Harmonisierung der österreichischen Filmförderpraxis arbeiten wir proaktiv mit allen österreichischen Filmförderstellen zusammen. Zur Qualitätssicherung der Einreichungen orientieren wir uns an den Grundsätzen der Filmförderung im BKA.
Dasselbe Filmprojekt darf insgesamt nur zweimal zur Förderung eingereicht werden (keine All inclusive-Förderungen von Drehbuch bis Verwertung).
Abgelehnte Projekte können nur dann zur nochmaligen Begutachtung vorgelegt werden, wenn die Neueinreichung substantielle Änderungen enthält. Die Entscheidung darüber obliegt der Förderstelle CINE ART.
Erfolgt im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung aufgrund von verspäteter, teilweiser oder unterlassener Vorlage der Verwendungsnachweise eine qualifizierte Mahnung mit Nachfristsetzung und verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, so entsteht eine Sperrfrist von drei Monaten ab Ablauf dieser Frist. Während dieser Sperrfrist ist eine erneute Antragstellung nicht zulässig.
Fristen
Einreichtermine werden unter https://www.filmkunst.steiermark.at/ veröffentlicht. Ansuchen müssen vor Projektbeginn gestellt werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Filmförderung - Antrag:
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4321
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Verfahrensablauf
1. Einreichung, Begutachtung und Vergabe
Vor Beginn der beabsichtigten Einreichung empfehlen wir, sich über die gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien zur Gewährung einer Förderung zu informieren.
Das umfasst Ziel und Zweck der Filmförderung, erforderliche Unterlagen zur Einreichung, den Vergabemodus, förderungsfähige Ausgaben, Informationspflichten während der Durchführung des Projekts bis zur Abrechnung mittels Verwendungsnachweis.
Nach Vorliegen eines vollständig ausgefüllten Förderungsansuchens wird Ihnen längstens innerhalb von 14 Wochen die Entscheidung über die beantragte Förderung schriftlich mitgeteilt.
Zur Beurteilung wird das Förderungsansuchen von einer fachkundigen Jury und dem Kulturkuratorium des Landes Steiermark begutachtet.
2. Förderungsvertrag
Wird Ihr Ansuchen positiv beurteilt, erfolgt die Auszahlung der gewährten Förderung nach Abschluss eines Förderungsvertrags zwischen dem Land Steiermark, vertreten durch die Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport und der förderungsnehmenden Person. Die Auszahlung der gewährten Förderung erfolgt nach den im Förderungsvertag festgehaltenen Konditionen.
3. Abrechnung/Verwendungsnachweis
Nach Ablauf des Projektzeitraums ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport eine detaillierte, ordnungsgemäße Abrechnung mittels eines Verwendungsnachweises unaufgefordert vorzulegen.
Informationen zur Art und Umfang der Nachweisprüfung entnehmen Sie bitte dem einschlägigen Merkblatt (Formulare und Merkblätter) oder nehmen mit uns Kontakt auf. Art und Umfang der Prüfung sind im Vertrag detailliert festgehalten.
Erforderliche Unterlagen
Zusätzlich zum Online-Formular sind für die einzelnen Fördergegenstände unterschiedliche Beilagen notwendig:
Drehbuch
- Kurzbeschreibung des Inhalts (5 Sätze)
- Treatment: 20 Seiten A4 mit zwei ausgearbeiteten Dialogszenen
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
- Begleitschreiben
- Referenzen zur Realisierung
Projektentwicklug
- Konzept: mindestens 10 Seiten A4 ohne Abbildungen
- Detailkalkulation inklusive Angebote
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
- Referenzmaterial der regieführenden Person via Link (keine Trailer, Musikvideos etc.)
- Begleitschreiben
Herstellung
- Synopsis
- Drehbuch (Fassung angeben)
- Produzenten-/ Regie-/ Kamera-Statement
- Besetzung u Stab (mit LOI)
- Zeitplan
- Detailkalkulation mit Angeboten (ÖFI- oder BKA-Vorlage)
- Finanzierungsplan mit allen Zu- und Absagen
- Verwertungsplan (künstlerisch u wirtschaftlich)
- Referenzmaterial der regieführenden Person (keine Trailer, Musikvideos etc.)
- Begleitschreiben
Verbreitung
- Ausführlicher Verwertungsplan/PR-Konzept
- Kalkulation inklusive Angebote
- Finanzierungsplan
- Film ab Feinschnitt
- Lebenslauf Regie mit künstlerischem Werdegang
- Begleitschreiben
- Festivaleinladung/Festivalprofil (Festival)
- Filmliste (Festival)
- Gästeliste (Festival)
Alle Unterlagen finden sie auch unter www.filmkunst.steiermark.at.
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F.
- Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark
- Richtlinie für Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark (s. Kulturportal)
Datenschutzrechtliche Informationen
Mit dem Einreichen des Ansuchens über das Online-Formular wird bestätigt, die datenschutzrechtlichen Informationen in der Förderungsrichtlinie (s. Kulturportal) zu kennen.
