Allgemeine Kunst- und Kulturförderung - Antrag
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die finanzielle Unterstützung aus öffentlicher Hand dient der Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Voraussetzung ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben: die Steiermark kann als Produktionsort vorgesehen oder das Projekt für die Kunst- und Kulturszene der Steiermark thematisch, institutionell oder personell von besonderer Bedeutung sein. Gefördert werden:
- professionelle künstlerische, kunst- und kulturvermittelnde Vorhaben in allen Förderungsbereichen
- hohe künstlerische Qualität und Nachhaltigkeit
- junge KünstlerInnen am Beginn ihrer Laufbahn, Nachwuchsarbeit, Subkulturen
- transnationale und -regionale Kooperationen, Partnerschaften und volksgruppenspezifische Angebote
- Vernetzung auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene
- künstlerische Forschung und Beiträge zur Theorie der Künste
Das Land Steiermark gewährt einerseits Einzelförderungen für zeitlich begrenzte Projekte. Andererseits werden Basisförderungen und mehrjährige Förderungsvereinbarungen für Vereine, Kulturinitiativen und Organisationen mit längerfristigen Konzepten und Strukturaufgaben vergeben.
Die Förderungsbereiche sind im Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz festgelegt:
- Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
- Darstellende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik, Musiktheater und Klangkunst
- Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter
Förderungen können von natürlichen oder juristischen Personen beantragt werden. In allen Förderungsbereichen setzt das Land seinen Schwerpunkt auf die nachhaltige Weiterentwicklung von Gegenwartskunst und Gegenwartskultur im regionalen, nationalen und internationalen Kontext. Dazu gehören auch digitale und spartenübergreifende Kunstformen, künstlerisch-forschende, theoretische sowie Kunst und Kultur vermittelnde Ideen und Konzepte.
Voraussetzungen
- Förderbarkeit im Sinne des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 i.d.g.F.
- Steiermark-Bezug: Ein Finanzierungsbeitrag des Landes Steiermark kann vergeben werden, wenn das Projekt einen bedeutenden Beitrag zum Kunst- und Kulturleben im Land Steiermark leistet.
- Ein Ansuchen muss jedenfalls vor Projektumsetzung eingebracht werden.
Förderungen für bereits abgeschlossene Projekte („Nachförderungen“) sind nicht möglich. - Schriftliches Ansuchen: Das Ansuchen muss in schriftlicher Form unter Verwendung der von der Abteilung 9 Kultur, Europa, Außenbeziehungen zur Verfügung gestellten Formulare erfolgen.
- Vollständige Angaben: Das Formular muss vollständig ausgefüllt werden. Neben Angaben zur förderungswerbenden Person sind vor allem Auskünfte über den Projektinhalt, den Ort und Zeitraum der Durchführung des Projekts zu erteilen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, eine ausführliche Projekt- bzw. Programmbeschreibung dem Ansuchen beizulegen.
- Kosten und Finanzierungsplan: Wir benötigen eine detaillierte Darstellung aller Projektkosten (am besten auf Grundlage von Kostenvoranschlägen) und der geplanten Finanzierung des Projekts. Bitte beachten Sie, dass der Kosten- und Finanzierungsplan ausgeglichen sein muss: Sie dürfen weder Gewinn noch Verlust kalkulieren. Geplante und tatsächlich gewährte Förderungen (auch anderer Fördergeber) müssen angegeben und einnahmenseitig verbucht werden.
- Die Förderung eines neuen Projekts ist nur möglich, wenn bisherige Verwendungsnachweise vollständig und fristgerecht erbracht wurden. Bei einem laufenden Mahnverfahren ist jegliche weitere Förderung ausgeschlossen.
- Die förderungswerbende Person erklärt mit ihrem Ansuchen, dass zum Zeitpunkt der Antragsstellung über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet ist. Im Falle eines anhängigen Insolvenzverfahrens dürfen wir keine Förderungen gewähren!
Zuständige Stelle
für die Leistung Allgemeine Kunst- und Kulturförderung - Antrag:
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-4321
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Verfahrensablauf
Die Vergabe der Förderungen erfolgt auf Basis des im Kultur- und Kunstförderungsgesetzes und des in der Förderungsrichtlinie Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark (s. Kulturportal) dargelegten Verfahrens.
- Grundsätzlich können nur vollständige Ansuchen bearbeitet werden. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Informationen nicht fristgerecht übermittelt, gilt das Ansuchen als zurückgezogen und wird nicht weiter behandelt.
- Die Frist zur Bearbeitung beträgt 14 Wochen.
- Die Entscheidung über die beantragte Förderung wird Ihnen innerhalb der Bearbeitungsfrist schriftlich mitgeteilt.
- Wird eine geringere Förderung als angesucht in Aussicht gestellt, behält sich die Förderstelle das Recht vor, einen neuen Finanzierungsplan sowie eine neue Darstellung des Projektvorhabens anzufordern.
- Wird eine Förderung zuerkannt und durch die Steiermärkische Landesregierung beschlossen, muss ein Förderungsvertrag zwischen dem Land Steiermark (als Förderungsgeber) und dem Projektträger (als Förderungsnehmer) abgeschlossen werden.
- Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt entsprechend der im Förderungsvertrag festgehaltenen Konditionen.
- Nach Ablauf des Projektzeitraums ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport eine detaillierte, ordnungsgemäße Abrechnung mittels eines Verwendungsnachweises unaufgefordert vorzulegen. Informationen zur Art und Umfang der Nachweisprüfung entnehmen Sie bitte dem einschlägigen Merkblatt oder nehmen mit uns Kontakt auf. Art und Umfang der Prüfung sind im Vertrag detailliert festgehalten.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Kosten- und Finanzierungsplan sowie Detailbudget als Beilage (Formularvorlage Einnahmen-Ausgabenaufstellung)
- Kurzdarstellung des Vorhabens (Formularvorlage Kurzdarstellung) sowie ausführliche Projektbeschreibung
- Fachliche Eignung der maßgeblich beteiligten Personen (z.B. künstlerischer Lebenslauf)
- Bei Förderungen über € 50.000,00 Kinder- und Jugendschutzkonzept
- Bei Förderungen über € 30.000,00 Organisation- und Personalplanung (Formularvorlage Aufstellung für Personal- und Honorarkosten)
Informationen zu weiteren erforderliche Unterlagen finden sich in den fachspezifischen Förderungsbedingungen der Förderungsrichtlinie sowie im Merkblatt Rechtsformen (Formulare und Merkblätter).
Für einige Beilagen sind die landeseigenen Vorlagen zu verwenden - diese finden Sie auf dem Kulturportal unter Formulare und Merkblätter.
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkisches Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
- Rahmenrichtlinie über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark i. d. F. v. 2018.
- Richtlinie für Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark (s. Kulturportal)
Hilfe
Beispiel für einen Projekt-Zeitplan (Zeit- und Aktions-Plan): Wer macht was wann?
| Aktivitäten | Person/Mitarbeiter | Jänner | Februar | ... | ... | Dezember |
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Datenschutzrechtliche Informationen
Mit dem Einreichen des Ansuchens über das Online-Formular wird bestätigt, die datenschutzrechtlichen Informationen in der Förderungsrichtlinie (s. Kulturportal) zu kennen.
