Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept - Fertigstellung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Es handelt sich hierbei um das Online-Formular zur Antragstellung (Fertigstellung) für die Förderung thermischer Sanierungsmaßnahmen. Dieses ist zudem Bestandteil der „Großen Eigenheimsanierung 2026“. Die Förderung in Form nicht rückzahlbarer Förderungsbeiträge kann nur bei Vorliegen der in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen sowie nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt werden. Die Mittelvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens der positiv beurteilten Förderungsanträge.
Die Einreichung zur Förderung für die thermische Sanierung verläuft in zwei Schritten:
- Registrierung für die thermische Sanierung vor Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- Antragstellung (Fertigstellungsmeldung) nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Gefördert werden Leistungen, die ab Übermittlung der Registrierungsbestätigung des Landes Steiermark erbracht wurden.
Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Webseite unter www.sanieren.steiermark.at.
Fristen
Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept
Für die Umsetzung der beantragten Maßnahmen gemäß Sanierungskonzept (Datum Schlussrechnungen) stehen bei 1 Maßnahme max. 9 Monate, bei 2 bis 4 Maßnahmen max. 2 Jahre ab positiver Registrierungsbestätigung zur Verfügung. Das Ausstellungsdatum der Rechnungen muss zum Zeitpunkt des Förderungsantrags in diesem Zeitraum liegen.
Die Feststellung der tatsächlichen Förderungsfähigkeit sowie die Auszahlung der endgültigen Förderungshöhe erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und an Hand der Nachreichung der erforderlichen Nachweise.
Große Eigenheimsanierung in Verbindung mit einer Thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept
Zusätzlich zu den oben angeführten Punkten gilt folgendes:
Binnen 6 Monaten nach Zusicherung des Darlehens ist für das Sanierungsvorhaben eine Registrierung beim Land Steiermark unter www.sanieren.steiermark.at / Große Eigenheimsanierung 2026 vorzunehmen.
Achtung: Sollte die thermische Sanierung nicht entsprechend umgesetzt werden, muss das Landesdarlehen zurückerstattet werden.
Zuständige Stelle
für die Leistung Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept - Fertigstellung:
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon:
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Verfahrensablauf
Die Antragstellung erfolgt online über dieses Formular. Am Ende haben Sie die Möglichkeit sich die Zusammenfassung des Antrages per E-Mail zusenden zu lassen. Dieser wird anschließend in der zuständigen Stelle bearbeitet und Sie erhalten ein Schreiben mit den weiteren Informationen. Die Antragstellung kann auch über einen Bevollmächtigten / eine Bevollmächtigte erfolgen, in diesem Fall muss die Bevollmächtigung bei den Beilagen angehängt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragstellung über das Onlineformular
- Firmenbuchauszug oder Vereinsregisterauszug falls zutreffend
- aktueller Grundbuchauszug
- Bei baubewilligungspflichtigen Sanierungsmaßnahmen:
- Baubewilligung
- Baubeschreibung
- Falls erforderlich: aktualisierter Energieausweis nach der Sanierung10 (ab drei durchgeführten Sanierungsmaßnahmen), inkl. Angabe der ZEUS ID
- Fotos vom sanierten Gebäude und der sanierten Bauteile
- Pläne mit Darstellung der baulichen Veränderungen des zu fördernden Objektes mit Angabe der Raumnutzung und der Nutzflächen (Darstellung: Bestand/grau, Abbruch/gelb, Neubau/rot)
- WS-Datenblatt bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten sowie bei allen Gebäuden mit Mischnutzung von Wohnen und unternehmerischer Nutzung (z.B. Büro-, Ordinations- und sonstige Geschäftsräume, Fremdenzimmer)
- Rechnungen zu den ausgeführten thermischen Sanierungsmaßnahmen am Bestand, ausgestellt von entsprechend befugten Unternehmen Achtung: Rechnungen, die Zubauten, Gebäudeerweiterungen, Abbruchmaßnahmen und Wiederaufbauten beinhalten, werden nicht anerkannt. Eine getrennte Rechnungslegung ist in diesem Fall erforderlich.
- WS 6-TS Datenblatt zum Nachweis der wärmetechnischen Mindestanforderungen (ab drei Sanierungsmaßnahmen auch mit Angabe der ZEUS-ID - Identifikationsnummer der Energieausweisplattform ZEUS www.energieausweise.net), sowie zum Nachweis der erbrachten Leistungen und Kosten samt firmenmäßiger Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung
- Produktdatenblatt, sofern Dämmmaßnahmen mit nachwachsenden Rohstoffen erfolgt sind
- im Fall einer beantragten oder bestehenden Bundesförderung zum Objekt (Sanierungsbonus für eine Einzelmaßnahme): Förderungsbestätigung der KPC (Zusageschreiben der Bundesförderung)
Rechtsgrundlagen
- Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Durchführungsverordnung zum Stmk. Wohnbauförderungsgesetz 1993
- Regierungssitzungsbeschluss ABT15-1068/2026-57 vom 26.02.2026
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Es gelten weiters die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Förderungsrichtlinie.
