Schulskikurs - Förderung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Gefördert werden steirische Schulen durch Übernahme der Bus- bzw. Bahnkosten vom Schulort zum Wintersportort in der Steiermark (kein Pendelverkehr während der Wintersportwoche).
Voraussetzungen
- Mind. 4 Übernachtungen im Wintersportort in der Steiermark
- Einholung von 3 Angeboten von befugten Gelegenheits- und Linienverkehrsunternehmen, der Bestbieter ist auszuwählen
Zuständige Stelle
für die Leistung Schulskikurs - Förderung:
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-4084
Fax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Online-Formulars wird nach Überprüfung mit der Förderungszusage eine Verpflichtungserklärung zur Unterfertigung und Retournierung übermittelt. Die Auszahlung erfolgt nach Übermittlung der bezahlten Rechnung des Busunternehmens bzw. der Bahntickets.
Erforderliche Unterlagen
- Angebot des Busunternehmens bzw. Reservierungsbestätigung der ÖBB
- Auftragsbestätigung des Busunternehmens mit Angaben zur Schüler- und Klassenzahl und Klassenbezeichnung
- Nachweis der Berechtigung des Busunternehmens (Gewerbeberechtigung/Konzession)
Datenschutzrechtliche Informationen
Diese Einwilligung kann jederzeit durch E-Mail an die zuständige Behörde widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der auf ihrer Grundlage bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Es gelten weiters die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der Förderungsrichtlinie.
