Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenFeedback verschickenBegutachtungsverfahrenVerordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische Tierzuchtförderungsverordnung 2021 geändert wirdEinfache KurzversionBegutachtungStelleGZFrist (Ende)A10ABT10-76939/2020-2819.11.2026Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:abteilung10@stmk.gv.atTexteBekanntmachungEntwurfErläuterungenTGÜBitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).