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Flächenwirtschaftliche Projekte

Begriff:

Im Rahmen von „Flächenwirtschaftlichen Gemeinschaftsprojekten“ werden Wälder in Einzugsgebieten von Wildbächen und Lawinen gezielt bewirtschaftet, um ihre Schutzfunktion vor diesen Naturgefahren zu verbessern oder zu erhalten. Zusätzlich werden, wo es notwendig ist, auch technische Verbauungsmaßnahmen von Lawinengängen und Wildbächen durchgeführt. Die Umsetzung und Planung der Projekte erfolgt in der Regel gemeinschaftlich durch den Landesforstdienst und den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung. Federführend ist dabei jene Dienststelle, in deren Aufgabenbereich der größere Teil der Maßnahmen fällt.

Ausgangssituation:

Die Wälder in den Einzugs- und Gefährdungsgebieten von Wildbächen und Lawinen sind der nachhaltigste Schutz vor Hochwasser, Muren, Steinschlag und Lawinen. Diese können ihre entscheidende Funktion aber nur erfüllen, wenn sie dazu vital genug sind. Ein Ausfall dieser Schutzwirkung würde jedenfalls kaum absehbare und äußerst bedrohliche Konseqenzen nach sich ziehen.
Die Waldstandorte in den Einzugsgebieten von Wildbächen und Lawinen weisen jedoch meist einen sehr schlechten Gesundheitszustand und dadurch bedingt eine sehr hohe ökologische Labilität auf. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, vielfach ist aber meist ein ganzer Komplex von Faktoren für die schlechte Vitalität der Wälder zuständig. In den meisten Fällen befinden sich die betroffenen Wälder in den steilen, schroffen Regionen an der Waldgrenze und im darunter angrenzenden Waldgürtel. Gerade diese Bereiche sind geprägt durch überalterte, oft schon zusammenbrechende Bestände mit mangelnder Verjüngung. Verantwortlich dafür sind oft der zu starke und zu häufige Verbiß der nachkommenden Jungpflanzen durch überhöhte Bestände von Rot- Reh- und Gamswild, klimatische Extrema wie Frost oder Trockenheit, geologische Gegebenheiten wie beispielsweise seichtgründige Böden und die schlechte Forstschutzsituation, da oft von Borkenkäfern oder von Pilzen befallene Einzelbäume oder ganze Nester aufgrund der mangelnden Aufschließung oft nicht entfernt werden können und zudem alte Bäume aufgrund ihres schlechteren Abwehrsystems leichter von Käfer und Pilzen befallen werden. Auch Waldschäden durch Luftverunreinigungen und durch Beweidung der Wälder durch Weidevieh (Tritt-und Verbissschäden) spielen eine große Rolle.

Anläßlich der 14. Österreichischen Forstkonferenz 1991 in Zell am See vereinbarten der damalige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und die für das Forstwesen verantwortlichen Landesräte Maßnahmen zu Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes. Zu diesem Zweck wurde der Ist-Zustand der schutzwirksamen Wälder (Schutz von Menschen, Siedlungsräumen, Objekten etc.) im Rahmen der Landesschutzwaldkonzepte der einzelnen Länder, die als Planungsgrundlage für die Flächenwirtschaftlichen Gemeinschaftsprojekte dienen sollen, aufgenommen.

In der Steiermark wurde die Erstellung des Landesschutzwaldkonzeptes Mitte der 90-iger Jahre abgeschlossen. Dabei wurden 251 Flächen mit einer Flächengröße von insgesamt 37.982 ha als gefährdete schutzwirksame Wälder ausgewiesen. Davon sind auf 111 Flächen oder 17.838 ha sehr dringend (innerhalb von 10 Jahren) und auf 140 Flächen oder 20.054 ha dringend Maßnahmen (innerhalb von 20-30 Jahren) zu setzen.

Genehmigung und Finanzierung:

Die Genehmigung der Flächenwirtschaftlichen Gemeinschaftsprojekte erfolgt nach genauer Prüfung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, wobei die Herbeiführung eines ökologisch tragbaren Wildstandes und die Regelung der Waldweide Grundvoraussetzung für deren Erteilung ist. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem Katastrophenfond mit Bundes- und Landesmittelanteil und den Interessentenanteilen der durch das Projekt Begünstigten. Begünstige können dabei der betroffene Grundbesitzer, Gemeinden, die Bundes- und Landesstraßenverwaltung, etc. sein.

Zur Zeit laufende Flächenwirtschaftliche Gemeinschaftsprojekte:

Projekt Gemeinde Bezirk Federführende Dienststelle Fläche
(ha)
Gesamtkosten
(ATS)
Aflenzer Bürgeralm Aflenz-Kurort Bruck/Mur Landesforstdienst 83 15,000.000
Lobmingbach Kleinlobming Knittelfeld Landesforstdienst 185 2,100.000
Ginzenalm Donnersbachwald Liezen Landesforstdienst 246 3,993.000
Fuchsofenwald Krakaudorf Murau Landesforstdienst 85 1,480.000
Pleschaitz Frojach-Katsch Murau Landesforstdienst 12 275.380
Rantenwald Krakauhintermühlen Murau Landesforstdienst 45 510.000
Pleschberg Ardning, Hall Liezen Wildbachverbauung 167 60,000.000
Triebenbach Trieben, Liezen Liezen Wildbachverbauung 248 13,700.000
Pusterwald Pusterwald Judenburg Wildbachverbauung 141 185,000.000
Vordernberger Mauern Vordernberg Leoben Wildbachverbauung 79 100,000.000
Plankogellawine St. Kathrein Weiz Wildbachverbauung 10 2,100.000

Maßnahmen:

Die durchzuführenden Maßnahmen werden in technische und forstlich-biologische eingeteilt.

Zu den technischen Maßnahmen zählen die Forstaufschließung (Forststraßen, Rückewege, Pflegesteige), die Schutzverbauungen vor Lawinen, Steinschlag und Wildbächen (Werke aus Stahl und Holz, Sohlschwellen für Wildbäche, Rückhaltebecken für Hochwässer) etc.

Zu den forstlich-biologischen Maßnahmen zählen sämtliche Maßnahmen zur Einleitung und Förderung der Naturverjüngung wie Femelungen (kleinflächige Aufhiebe im geschlossenen Bestand mit einem Durchmesser von 1 bis 1,5 Baumlängen), Rändelungen (schrittweise Erweiterung schon bestehender Aufhiebe oder kleinerer Freiflächen) sowie Absäumungen, weiters Durchforstungen zur Förderung der Bestandesstabilität und Aufforstungen.

DieWirkungen der technischen Verbauungen, die zwar sofort aber zeitlich begrenzt Schutz bieten, sollen im Laufe der Zeit wieder vom Wald übernommen werden.

 

Kontakt

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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