Bauförderung
Der Bund gewährt den Ländern in den Kindergartenjahren 2022/23 bis 2026/27 im Rahmen der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik u.a. auch Zweckzuschüsse für den quantitativen und qualitativen Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (siehe
§§ 12 bis 15 des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes, LGBl. Nr. 94/2019, in der jeweils geltenden Fassung).
Für die Vergabe der Bundes und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen: Richtlinie Vergabe von Zuschüssen gemäß Art. 15a B-VG 2022/23 - 2026/27.
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Derzeit ist kein Call Zeitraum festgelegt.
Weiterführende Links sowie die Unterlagen zur Endabrechnung finden Sie
durch einen Klick auf den grünen Info-Button rechts oben!
Ansprechpersonen:
Oberdorfer Stephanie
Tel: +43 (316) 877-7144
Neuhold Ernst
Tel: +43 (316) 877-6226
Raninger Claudia
Tel: +43 (316) 877-5402
Haring Christopher
Tel: +43 (316) 877-5445
EMail: kin@stmk.gv.at