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Ganztägige Schulformen in der Steiermark (GTS)

I.  ERLÄUTERUNG zur Förderung der Gemeinden der ganztägigen Schulformen gemäß § 37a StPEG

II. Förderung der ganztägigen Schulformen nach dem Bildungsinvestitionsgesetz:

Das Bildungsinvestitionsgesetz definiert als Ziel ein qualitätsvolles, diskriminierungsfreies, bedarfsorientiertes, effizientes und nachhaltiges, flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung für 40% der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85% der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Dieses Ziel soll durch weitere Investitionen in den Erhalt und Ausbau ganztägiger Schulformen erreicht werden. Zu diesem Zweck stellt der Bund den Ländern Zweckzuschüsse für den Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung sowie für außerschulische Betreuungsangebote an Standorten mit ganztägiger Schulform in Ferienzeiten zur Verfügung. Empfänger der Mittel sind die Schulerhalter der betreffenden ganztägigen Schulform. Die Mittel können unter denselben Bedingungen an öffentliche und private Schulerhalter gewährt werden. Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln an private Schulerhalter ist, dass die betreffende ganztägige Schule mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattet ist.

Folgende Förderungen sind vorgesehen:

  • Zweckzuschüsse zu den Personalkosten in der Freizeit der GTS
  • Zweckzuschüsse zu den Kosten für zusätzliches Personal in der Freizeit der GTS für Gruppen mit Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • Zweckzuschüsse zu infrastrukturellen Maßnahmen
  • Zweckzuschüsse zu den Personalkosten für die Ferienbetreuung an GTS-Standorten

Die Bedingungen für die Gewährung von Förderungen sowie weitere Informationen betreffend die Vergabe können Sie der Richtlinie für die Vergabe von Zweckzuschüssen nach dem Bildungsinvestitionsgesetz entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des  BMBWF .

Ansprechpersonen

Förderungen

gemäß § 37 a StPEG (Landesförderung):

Nadine Steinscherer 
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-2907

gemäß Bildungsinvestitionsgesetz (Bundesförderung):

Margit Kremser
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-3159

Georg Rabl
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-4301

Isabel Skok 
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-2098

Daniela Weissl
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-3667

 

Links

  • Ministerium
  • BIG Infrastruktur
  • BIG Ferienbetreuung

Dokumente

  • Erläuterung zur Förderung gemäß § 37a
  • Bedienungshinweise
  • Richtlinie
  • Ausfüllhilfe Infrastruktur 2025/2026
  • Belegverzeichnis Infrastruktur SJ 2025/2026
  • Belegverzeichnis Ferienbetreuung SJ 2025/26
  • Nachweise Personalkosten Ferienbetreuung SJ 2025/26

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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