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Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Beschreibung

Bundesgesetz vom 25. Mai 1955, BGBl. Nr.96/1955.
Der Entwurf des Ehrenzeichens stammt vom akad. Maler Alfred Pirkhert.
Die Insignie ist 58 x 58 mm groß, rot emailliert und golden bordiert. Auf dem Malteserkreuz liegt ein zierlicheres, weiß emailliertes und golden bordiertes Malteserkreuz, dessen Spitzen über das darunter liegende Kreuz hinausragen.
Im Mittelpunkt liegt ein goldenes, von einem Lorbeerkranz umgebenes Medaillon mit der Inschrift "LITTERIS ET ARTIBUS". Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen goldenen Ring und eine goldene Öse hergestellt. Die Öse ist 30 mm lang, oben 10 mm breit und unten spitz zulaufend. Auf jeder Seite der Öse befindet sich ein aus zweieinhalb Blattpaaren bestehender aufstrebender goldener Lorbeerzweig in der Höhe von 20 mm.
Das Band der Halsdekoration ist dunkelrot und 45 mm breit. Die Rosette besitzt einen Durchmesser von 9 mm und ist von dunkelroter Farbe.
Der beidseitige Vorstoß ist 6 mm breit und silberfarben.
Das Inlett des Etuis ist Schwarz.
Als Besonderheit zeigt sich hier die Tatsache, dass die Gesamtzahl der (lebenden) Inhaber die Zahl von 36 österreichischen Staatsbürgern - je 18 auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst - und von 36 ausländischen Staatsangehörigen nicht übersteigen darf. Nach Verleihung dieses Ehrenzeichens an je sechs österreichische Staatsbürger bilden diese und alle folgenden Besitzer dieses Ehrenzeichens, die österreichische Staatsbürger sind, je eine Kurie für Wissenschaft und eine für Kunst.
Ein Mitglied jeder Kurie, das seinen ständigen Wohnsitz in Österreich hat, wird zum Vorsitzenden der Kurie bestellt. Jedes Kurienmitglied hat das Recht, dem Vorsitzenden eine bestimmte Person des In- oder Auslandes schriftlich mit eingehender Begründung für die Verleihung vorzuschlagen, wobei eine Abstimmung spätestens acht Wochen nach Bekanntgabe des Vorschlages persönlich oder geheim durchzuführen ist. Das Ehrenzeichen bleibt Eigentum des Bundes und ist nach dem Tode des /der Ausgezeichneten an die Österreichische Ehrenzeichenkanzlei zurückzustellen.
Anstecknadel
Bändchen (Breite 6mm)

Bandspange

Breite der Spange 45mm, Höhe 10mm, Durchmesser der Rosette 6mm, beiderseits befindet sich ein 6 mm breiter silberner Vorstoß.

Rosette

Die Rosette mit einem Durchmesser von 9 mm ist von dunkelroter Farbe und besitzt beiderseits einen 6mm breiten weißen Vorstoß

Trageweise

Besitzer des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst tragen die Dekoration um den Hals.
Miniaturen werden anstelle der Volldekoration an der linken Brustseite getragen. Anstecknadel bzw. Rosette im Knopfloch des Revers.

Brief des Kaiser Franz Joseph I.

gestitete Medaille

Kaiser Franz Joseph I. stiftete am 24. Februar 1849 für Leistungen auf allen Gebieten der Industrie, der Kunst und Wissenschaft (Beachten sie die Reihenfolge, Anm. des Homepagerstellers) eine "Goldene Medaille", die aber auf geringe Gegenliebe stieß, da in einigen anderen Ländern - wie z.B. Bayern und Preussen - bereits eigenständige Ehrenzeichen zur Verleihung kamen.
Nach langwierigen Vorbereitungen erließ Kaiser Franz Joseph I. am 18. August 1887 (sein 57. Geburtstag!) an den Oberstkämmerer dieses Handschreiben (abgedruckt in der "Wiener Zeitung" vom 20. August 1887):

"Lieber Graf Trauttmannsorff!
In Genehmigung Ihres diesfälligen, nach gepflogenem Einvernehmen mit dem Minister Meines Hauses und des Äußeren und mit meinen beiderseitigen Ministerpräsidenten Mir erstatteten Antrages finde ich mich bestimmt, an der von Mir bisher verliehenen Goldenen Medaille für Kunst und Wissenschaft ein Ehrenzeichen zu gründen, welches in Zukunft zur Anerkennung hervorragender Verdienst auf dem Gebiete der Wissenschaft und Kunst dienen soll.
Dieses Ehrenzeichen besteht in einer Medaille mit Meinem Brustbilde auf der Avers- und mit der Inschrift "litteris es artibus" auf der Reversseite; dasselbe ist an einem rothen Bande am Halse zu tragen.
Mit den dieses Ehrenzeichen betreffenden Agenden ist Mein Oberstkämmerer betraut und haben Sie demnach das weiter Geeignete zu veranlassen.
Von diesem Inhalte dieses Handschreibens setze ich gleichzeitig den Minister meines Hauses und des Äußeren und Meine Ministerpräsidenten in Kenntniß."

 

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8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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