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Interaktive Ergebnisauswertung

man kann auch Bilder verwenden© Land Steiermark

Als neues Service der Fachabteilung 7A steht Ihnen ab sofort unsere neue, interaktive Ergebnisauswertung der Europa-, Bundespraesidenten-, Nationalrats-, Landtags- und allgemeine Gemeinderatswahlen im Internet zur Verfügung 

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Volksbegehren auf Bundesebene

Zur Mitwirkung bei der Ueberpruefung von Volksbegehren werden die Bundeswahlbehoerde und die Bezirkswahlbehoerden taetig. Eintragungsbehoerde ist der Buergermeister, der sich durch Organe der Gemeinde vertreten lassen kann.

Hinweis: Auf der Homepage des  Bundesministeriums für Inneres finden sich detaillierte Informationen zu bundesweiten Wahlen und Volksgegehren

Neues Serviceangebot im Hochbau

........oder Grafiken© Gamsbart

Im Sinne des Leitbildes der Steirischen Landesverwaltung werden über das behördliche bzw. per Geschäftseinteilung festgelegte Aufgabenfeld hinaus auch verschiedene Serviceleistungen, insbesondere für die Vielzahl der klein strukturierten Gemeinden angeboten. Wie plant man bedarfsgerecht (für die Gegenwart, für die Zukunft)? Wie und mit wem startet man ein Projekt? Wie kommt man zur Kostenwahrheit? Welche Verfahren sind für Planungsvergaben gesetzlich vorgeschrieben bzw. sachlich-inhaltlich sinnvoll? Wie kommt die Gemeinde zu einem externen Projektentwickler (für die Bedarfsplanung und Grundlagenermittlung) und Projektbegleiter (für die Übernahme von Bauherrenaufgaben)?

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Bedarfszuweisungen

Seit 1. Februar 2009 sind neue Förderungsrichtlinien in Kraft.  Die Gemeinden können das vollständig ausgefüllte Formblatt im Postwege oder per e-mail an den jeweiligen Bezirksbearbeiter der Fachabteilung 7A retournieren. Voraussetzung für die Anforderung von Bedarfszuweisungsmittel ist eine (schriftliche) Zusage des jeweiligen politischen Referenten.

Wichtig: Für die Abberufung aller Fördermittel/Bedarfszuweisungen ist die Vorlage von Originalbelegen samt zugehörigem Zahlungsnachweis, lautend auf den Fördernehmer, erforderlich.

Zudem erfolgt die Auszahlung aller Mittel, welche den Förderrichtlinien unterliegen, entsprechend nach Förderprozentsatz + Steuerkraft und aliquot nach Rechnungssumme.

Förderrichtlinien sowie die entsprechenden Formblätter finden Sie auf unserer  Homepage.

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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