Aufsichtsjägerprüfung 2026
Prüfung für den Jagdschutzdienst (Aufsichtsjägerprüfung)
Gemäß § 1 der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Durchführung der Prüfung für den Jagdschutzdienst, haben sich die Prüfungswerber schriftlich um die Zulassung zur Prüfung zu bewerben.
Gemäß § 34 Abs. 8 des Steiermärkischen Jagdgesetzes werden zur Prüfung nur Personen zugelassen, die die Pächterfähigkeit (Jagdkartenbesitz durch 5 abgelaufene Jagdjahre) besitzen.
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- der Geburts(Tauf)schein des Bewerbers,
- ein Nachweis, dass keiner der im § 41 des Steiermärkischen Jagdgesetzes 1986 genannten Ausschließungsgründe vorliegt (Leumundszeugnis bzw. Strafregisterauszug),
- ein amtsärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung (nicht älter als 3 Monate),
Wiederholungsprüfung der Aufsichtsjägerprüfung 2026
Die Aufsichtsjäger-Wiederholungsprüfung findet ab 27. Oktober 2026 in der Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz, statt.
Die Gesuche sind bis spätestens 27. September 2026 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 10, Land- und Forstwirtschaft, Ragnitzstraße 193, 8047 Graz (E-Mail: abteilung10@stmk.gv.at) einzubringen. Verspätet eingelangte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
Alle zugelassenen Kandidaten werden rechtzeitig zur Wiederholungsprüfung eingeladen.
