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Genehmigung von Fahrzeugen

Teilleistungen

Anhängevorrichtung
Zustimmungserklärung bei Verlust/Diebstahl des Typenscheins
KFZ-Genehmigung bei Import eines Kfz
Motortausch
Genehmigung von Spezialfahrzeugen
Genehmigung von Kfz-Umbauten

Kurzbeschreibung

Wenn Sie in Österreich ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen wollen, benötigen Sie ein gültiges Fahrzeugdokument. Dies waren bisher entweder ein Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung. Seit 1.7.2007 kann dies auch ein Datenauszug oder eine Übereinstimmungserklärung sein.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Österreich ein Fahrzeug zum Straßenverkehr zulassen wollen, benötigen Sie ein gültiges Fahrzeugdokument. Dies waren bisher entweder ein Typenschein, eine Einzelgenehmigung oder Bestätigung für die Zulassung. Seit 1.7.2007 kann dies auch ein Datenauszug oder eine Übereinstimmungserklärung sein.

Detailinformationen zur Genehmigung oder Änderung von Fahrzeugen finden Sie hier. 
Zwecks Online-Terminvereinbarung nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Dienststelle auf:

Abteilung 15 - Referat KFZ-Wesen
Petrifelderstraße 102
8041 Graz,07.Bez.:Liebenau
Telefon: +43 (316) 877-2161 
E-Mail: kfzpruefstelle@stmk.gv.at

Eine KFZ-Genehmigung ist in der Regel in folgenden Fällen notwendig:

  • Änderungen, die die Serienmäßigkeit oder Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen
  • Umbauten zu Behindertenfahrzeugen
  • Eigenimport des Kfz ohne EU-Betriebserlaubnis
  • Anhängevorrichtungen, die nicht der Marke/Type im Typenschein bzw. in der Einzelgenehmigung entsprechen und/oder für die kein Nachweis über eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie 94/20 vorliegt

Hinweis: Falls Sie Ihren Typenschein verlieren oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie beim Generalimporteur ein Duplikat beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle finden: Wählen Sie bitte je nach Leistung Ihre Wohnsitzgemeinde bzw. die Gemeinde der Arbeitsstätte.

Datenschutzrechtliche Informationen

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

Weitere Infos

  • Anhängevorrichtung
  • Zustimmungserklärung bei Verlust/Diebstahl des Typenscheins
  • KFZ-Genehmigung bei Import eines Kfz
  • Motortausch
  • Genehmigung von Spezialfahrzeugen
  • Genehmigung von Kfz-Umbauten

Kontakt

  • Amt der Steiermärkischen Landesregierung
  • +43 (316) 877-0
  • +43 (316) 877-22 94
  • E-Mail
  • 8010 Graz-Burg

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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