Personalausweis
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.
Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebensowenig der Identitätsausweis.
Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.
Der Personalausweis muss - wenn er für den Grenzübertritt verwendet wird - immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel: Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt wurden/werden.
Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf oesterreich.gv.at.
Datenschutzrechtliche Informationen
