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Information zu Unfällen in steirischen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen

Unfallversicherung im verpflichtenden Kindergartenjahr durch die AUVA

Ausschließlich Kinder im verpflichteten Kindergartenjahr sind automatisch über die AUVA unfallversichert.

Diese Information kann bereits mit dem Einschreibe-/Anmeldeformular den Eltern zur Kenntnis gebracht werden.

Ist ein Kind im verpflichtenden Kindergartenjahr von einem Unfall im Zusammenhang mit der Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung betroffen, so ist eine Meldung an die AUVA mit dem Unfallsbericht zu leisten.

Das aktuelle Formular zur Unfallmeldung, sowie weitere Informationen finden Sie auf der  Homepage der AUVA.

Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung

Zu statistischen Zwecken wird um eine schriftliche Meldung aller Unfälle in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen an das Postfach kin@stmk.gv.at ersucht, sofern Kinder nach einem Unfall ärztlich versorgt werden mussten.


Dazu verwenden sie  diese Vorlage oder eine formlose Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung. Folgende Daten sollten enthalten:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes
  • Datum des Unfalles
  • Kurze Beschreibung des Unfallherganges
  • Kurze Beschreibung der Hilfsmaßnahmen durch das Personal der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung
  • Art der Verletzung

Diese Meldung an das Referat Kinderbildung und -betreuung ist unabhängig von der Meldung an die AUVA zu betrachten.

 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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