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Tageseltern in den Räumlichkeiten eines Betriebes

Betreuungsbewilligung für Tageseltern in betrieblichen Einrichtungen

Eine Betriebstagesmutter oder ein Betriebstagesvater darf nur mit einer Betreuungsbewilligung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Graz) Tageskinder betreuen.

Die notwendigen Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz.

Weitere Informationen zur Betreuungsbewilligung für Betriebstageseltern finden Sie auch im  E- Goverment Steiermark unter Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung.

Startgutschein für Betriebstageseltern

Betriebstageseltern können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Räume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgitter oder von pädagogischem Material erhalten. Er kann von Betriebstageseltern nach der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.

Die erforderlichen Informationen, sowie die zuständige Ansprechspartnerin finden Sie  hier.

Kinderhöchstzahlen und Überschreitungen der Kinderhöchstzahlen bei Betriebstageseltern

Eine/ ein Betriebstagesmutter/ -vater kann in den bewilligten Räumlichkeiten eines Betriebes die Betreuung von bis zu vier Tageskindern übernehmen, sofern mindestens zwei Kinder von Betriebsangehörigen eingeschrieben sind. Pro Standort des Betriebes können höchstens 8 Tageskinder betreut werden, wobei die zweite Betriebstagesmutter/der zweite Betriebstagesvater erst ab dem fünften eingeschriebenen Kind von Betriebsangehörigen geführt werden darf. Dabei sind grundsätzlich für jede/n Betriebstagesmutter/ -vater die Raumerfordernisse gemäß § 42 Abs. 4 lit. b des  Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 zu erfüllen.

Eine Überschreitung der Kinderhöchstzahlen um höchstens 2 Kinder pro Tagesmutter/Tagesvater kann in begründeten Fällen von der Landesregierung bewilligt werden.

Erforderliche Formulare zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl:

  •  Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Betriebstagesmütter/ -väter
  •  Wochenübersicht zum Ansuchen um Überschreitung der Kinderhöchstzahl für Betriebstagesmütter/ -väter

Pädagogische Grundlagendokumente für Betriebstageseltern

Auf Grund der  Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27 sind für Betriebstageseltern die pädagogischen Grundlagendokumente anzuwenden.

Welche  pädagogischen Grundlagendokumente für welche Altersgruppen von Kindern anzuwenden sind, wird durch die  Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die pädagogischen Grundlagendokumente für Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt.

Folgende pädagogische Grundlagendokumente sind für Betriebstagesmütter/ -väter anzuwenden:

  •  Werte- und Orientierungsleitfaden ist hinsichtlich aller Kinder bis zum Schuleintritt anzuwenden
  •  Bundesländerübergreifender Bildungsrahmenplan ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
  •  Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Volksschule ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.
  •  Leitfaden für die häusliche Betreuung sowie die Betreuung durch Tageseltern ist hinsichtlich aller Kinder im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr bzw. im Jahr vor dem Schuleintritt anzuwenden.

 

Kontakt

  • A6 Bildung und Gesellschaft

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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