Startgutschein für Tageseltern
Tageseltern können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Wohnräume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgittern oder von pädagogischem Material erhalten. Er kann von Tageseltern beantragt werden, die erstmalig ihre Tätigkeit aufnehmen.
Fristen für die Antragstellung:
- Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 sind Ansuchen bis spätestens 30. Juni 2023 einzubringen.
- Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ab dem 1. Jänner 2023 sind Ansuchen binnen 6 Monaten nach der Aufnahme der Tätigkeit einzubringen, die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater muss jedoch jedenfalls spätestens am 31. August 2027 aufgenommen und der Antrag muss ebenfalls bis spätestens 31. August 2027 eingebracht werden.
Anträge, die verspätet in der Abteilung 6 einlangen, können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
Der Startgutschein wird für Tageseltern gewährt, die im eigenen Haushalt arbeiten, für Betriebstageseltern sowie für Tageselternbetreuungsstätten.
Zu beachten ist, dass die Belegkontrolle vor Auszahlung des Startgutscheines erfolgt und daher Rechnungen und Zahlungsbelege im Vorhinein bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen.
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen sowie eine Übersicht, welche Materialien förderbar sind, sind in folgenden Dokumenten zu finden:
Information zur Antragstellung und Abrechnung
Verwendungsnachweis Startgutschein
Antragsformular für eigenen Haushalt
Antragsformular für Betriebstageseltern und Tageselternbetreuungsstätten
Ansprechpartnerin:
Url Sabine
EMail: | kin@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-4643 | |
Fax: | +43 (316) 877-2136 |