Startgutschein für Tageseltern

Tageseltern können einen einmaligen Zuschuss (Startgutschein) für die Schaffung der kindgerechten Ausstattung der Wohnräume wie beispielsweise für den Ankauf von Fenstersicherungen, Herdschutzgittern oder von pädagogischem Material erhalten.

Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses

  • Der Startgutschein kann von Tageseltern beantragt werden, die erstmalig ihre Tätigkeit aufnehmen.

  • Der Startgutschein wird für Tageseltern gewährt, die im eigenen Haushalt arbeiten, für Betriebstageseltern sowie für Tageselternbetreuungsstätten.
  • Eine aufrechte Betreuungsbewilligung muss vorliegen.
  • Ein fristgerechter Förderungsantrag wird eingebracht.
    • Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 sind Ansuchen bis spätestens 30. Juni 2023 einzubringen.
    • Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit ab dem 1. Jänner 2023 sind Ansuchen binnen 6 Monaten nach der Aufnahme der Tätigkeit einzubringen, die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater muss jedoch jedenfalls spätestens am 31. August 2027 aufgenommen und der Antrag muss ebenfalls bis spätestens  31.  August 2027 eingebracht werden.
  • Anträge, die verspätet in der Abteilung 6 einlangen, können ausnahmslos nicht berücksichtigt werden.
  • Zu beachten ist, dass die Belegkontrolle vor Auszahlung des Startgutscheines erfolgt und daher Rechnungen und Zahlungsnachweise im Vorhinein bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen.

Ansprechpartnerin:

Url Sabine

     Telefon: +43 (316) 877-4643
     EMail: kin@stmk.gv.at

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