Bereich Sozialarbeit in der Sozialunterstützung
Mag.a (FH) Dr.in phil. Eva Schrenk
Sekretariat
Anna Bräuner
Hofgasse 12, 8010 Graz
Tel: 0316-877-5488
Fax: 0316-877-2817
E-Mail: sozialarbeit-aisa@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Arbeit, Integration und Soziale Absicherung
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 12
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: arbeitundintegration@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
4. Einbringung von e-Rechnungen
Alle wichtigen Informationen zur Übermittlung von e-Rechnungen an die Dienststellen des Landes Steiermark finden Sie unter E-Rechnung - Verwaltung - Land Steiermark
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Referat Arbeit, Integration und Soziale Absicherung
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Hofgasse 12
Telefax: +43 (316) 877-2817
E-Mail: arbeitundintegration@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
4. Einbringung von e-Rechnungen
Alle wichtigen Informationen zur Übermittlung von e-Rechnungen an die Dienststellen des Landes Steiermark finden Sie unter E-Rechnung - Verwaltung - Land Steiermark
Aufgaben
Die Mitarbeiter*innen der Sozialarbeit in der Sozialunterstützung sind für die Beratung und Betreuung für Bezieher*innen der Sozialunterstützung zuständig.
Mit der Unterstützung durch die Sozialarbeit werden die folgenden Ziele verfolgt:
- Vermeidung und Überwindung von sozialen Notlagen,
- nachhaltige und soziale Stabilisierung, sowie
- die Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit.
Die Sozialarbeiter*innen verrichten ihren Beratungsdienst in den steirischen Bezirkshauptmannschaften.
Die Beratung für Bezieher*innen ist freiwillig, kostenlos und vertraulich. Jedoch können Bezieher*innen zu einem Beratungstermin auch verpflichtet werden.
