Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten
Kurzbeschreibung
Seit 2015 gibt es die EU-VO 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Früherkennung und konsequentes Handeln ist der beste Schutz gegen invasive gebietsfremde Arten. Daher verpflichtet die EU-Verordnung die Mitgliedstaaten ein System zur Überwachung dieser Arten zu errichten. Die Möglichkeit zur Meldung invasiver gebietsfremder Arten stellt ein Teil dieses Überwachungssystems dar, in dem Bürgerinnen und Bürger das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten an die Behörde melden können.
Zuständige Stelle
für die Leistung Schutz heimischer Tier- und Pflanzenarten:
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
