Epidemiegesetz
Das Referat Gesundheitsrecht übernimmt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung die Rolle der Oberbehörde. Dabei steht das Referat den für den Vollzug zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden beratend zur Verfügung, erstellt Musterbescheide und -verordnungen zum steiermarkweit einheitlichen Vollzug, nimmt in Abstimmung mit dem Bundesministerium Auslegungen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vor und leitet die Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen von Abstimmungsterminen in ihren Tätigkeiten an.
Ansprechperson:
Mag.a Johanna Hammer-Feldbaumer
Tel.: +43 (316) 877-6454
E-Mail: johanna.hammer-feldbaumer@stmk.gv.at
