Anlaufstelle "Erneuerbare Energie"
Rechtliche Beratungs- und Anlaufstelle
Entsprechend europarechtlicher Vorgaben muss es für Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Mitgliedsstaaten einheitliche Anlaufstellen geben. Diese haben im Hinblick auf die angestrebte Genehmigung Beratung und Unterstützung zu leisten - von der Bestätigung des Eingangs des Antrags bis hin zur Übermittlung der abschließenden behördlichen Entscheidung(en).
In der Steiermark wurde die Grundlage einer solchen Anlaufstelle mit einer Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (Stmk. ElWOG) geschaffen. Die Anlaufstelle ist in der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung angesiedelt und bietet während des gesamten Verfahrens Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Die Anlaufstelle ist unabhängig und hat keine Behördenfunktion - sie dient vielmehr der Abstimmung und Informationsbereitstellung.
Aufgaben der Anlaufstelle
- Gemäß § 6a Stmk. ElWOG leistet die Anlaufstelle auf Ersuchen des Antragstellers während des gesamten Bewilligungsverfahrens Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung der elektrizitätsrechtlichen Bewilligung für die Errichtung oder den Betrieb von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie hinsichtlich der dafür sonst noch erforderlichen zusätzlichen Bewilligungen oder Genehmigungen, die nach anderen Gesetzen vorgesehen sind.
- Die Anlaufstelle hat auf eine zügige Verfahrensabwicklung der zuständigen Behörden hinzuwirken. Zu diesem Zweck ist die Anlaufstelle berechtigt, bei den Behörden Zeitpläne über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Verfahrensabwicklung anzufordern und dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen.
- Interessenkonflikte, die im Verfahren zwischen dem Antragsteller und anderen Parteien oder Beteiligten auftreten, sind nach Möglichkeit einer gütlichen Einigung zuzuführen. Die Behörde kann aus diesem Anlass das Verfahren zur Einschaltung eines Mediationsverfahrens unterbrechen. Die Ergebnisse des Mediationsverfahrens können der Behörde übermittelt und von dieser im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden. Das Mediationsverfahren hat auf Kosten des Antragstellers zu erfolgen. Der Antragsteller kann jederzeit einen Antrag auf Fortführung des Bewilligungs- oder Genehmigungsverfahrens stellen.
- Darüber hinaus stellt die Anlaufstelle Verfahrenshandbücher für Projektträger im Bereich der Produktion erneuerbarer Energie zur Verfügung. Sie stellen die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen dar, benennen die im Verfahren erforderlichen Einreichunterlagen und weisen die jeweils zuständigen Behörden aus, die im Zuge von Planung, Genehmigung und Umsetzung zu befassen sind.
- Link zu den Handbüchern:
1. Verfahrenshandbuch - PV und Solaranlagen
2. Verfahrenshandbuch - Wärmepumpen
3. Verfahrenshandbuch - Biogasanlagen
4. Verfahrenshandbuch - Wasserkraftanlagen
5. Verfahrenshandbuch - Windkraftanlagen
Informationen, Auskünfte und Bearbeitung
Bitte wenden Sie sich an unsere Anlaufstelle unter ( +43 (316) 877-2626 |
Adresse
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt- und Raumordnung
Referat Wasser-, Abfall- und Umweltrecht
Stempfergasse 7
8010 Graz
anlagenrecht@stmk.gv.at