Anerkennung von in- und ausländischen Berufsqualifikationen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Auf Antrag werden die von Bewerber/n/innen vorgelegten inländischen und ausländischen Berufsqualifikationen geprüft. Gegebenenfalls erfolgt per Bescheid die Anerkennung (bei ausländischen Qualifikationen die Nostrifizierung oder Gleichhaltung von Berufsqualifikationen) oder per Bescheid die Vorschreibung von Aufschulungen und/oder Prüfungen.
Zuständige Stelle
für die Leistung Anerkennung von in- und ausländischen Berufsqualifikationen:
Referat Gesundheitsberufe
Friedrichgasse 9
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-3356
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: gesundheitsberufe@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
