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PROJEKTFÖRDERUNG im Bereich Frauen & Gleichstellung

Einleitung

Für das Themengebiet Frauen gilt als Wirkungsziel:

In der Steiermark lebende Mädchen und Frauen finden in ihrer Region ein bedarfsorientiertes Beratungsangebot vor. 

Zielsetzung im Themengebiet Gleichstellung:

Alle Menschen finden unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrem Aussehen, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Gesundheitszustand gleiche Chancen vor. Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sind als Querschnittsthemen zu betrachten, um Benachteiligungen und Diskriminierung in der Gesellschaft aufzuheben.

Förderungen zur Unterstützung der Umsetzung von frauen- und gleichstellungsrelevanten Projekten gemäß der  Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan i.d.g.F.

Ziel der Förderungen im Rahmen des Steiermärkischen Frauenförderungsgesetzes und der Steirischen Gleichstellungsstrategie ist es, Frauen (gemäß einschlägiger Konventionen, des Vertrags von Lissabon sowie EU-Richtlinien) zu unterstützen und für die Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern Sorge zu tragen, um bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in der Gesellschaft aufzuheben und einengende Geschlechterrollen aufzulösen.

Durch die Fördermaßnahmen soll unter anderem dazu beigetragen werden, dass sich die Lebenssituation von Frauen und Männern innerhalb der Gesellschaft durch die Sicherstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Ressourcen und Aufgaben der Gesellschaft verbessert sowie Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen erreicht wird.

Physische Personen (Voraussetzung Volljährigkeit)
Juristische Personen z.B. Vereine, (gemeinnützige) Institutionen

Projekte (regionale Vernetzungsprojekte), die die Erreichung der Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan unterstützen.

Antragstellung nach Projektbeginn; Projektaktivitäten liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Referates Familien, Erwachsenenbildung und Frauen; Vorgaben und Förderungsvoraus- setzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan werden nicht erfüllt.

Personalkosten und Sachkosten.

Die Höhe der Förderungsbeiträge ergibt sich aus dem Beitrag zu den strategischen Zielen und Handlungsschwerpunkten der Abteilung 6 Bildung Gesellschaft sowie zu den frauenpolitischen Zielsetzungen gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Rahmen des Gesetzes vom 6. Juli 2010 über die Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen (Steiermärkisches Frauenförderungsgesetz - StFFG), LGBl. Nr. 82/2010 und der Steirischen Gleichstellungsstrategie samt Aktionsplan.

Weitere Informationen

 

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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