Reduktion Untersuchungsumfang
Mit der Neufassung der Europ. TW RL (EU 2020/2184) ist die Durchführung einer Risikobewertung für WVA > 100m³/d Abgabemenge > 500 Personen bis zum 12.01.2029 verpflichtend und ist sodann alle 6 Jahre zu aktualisieren. Auf Basis einer solchen Risikobewertung kann eine Reduzierung des Untersuchungsumfanges (= Verkürzung der Parameterliste) gem. Anhang II Teil A Ziff. 2 oder der Verringerung der Probenahmehäufigkeit gem. Anhang II Teil A Ziff. 3 durch den Betreiber beantragt werden.
Ablauf
Download Antragsformular- Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben zurück gesendet werden.
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Bitte senden an:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsrecht
Daniela Erkinger
Tel.: +43 (316) 877-4693
E-Mail: daniela.erkinger@stmk.gv.at
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
E-Mail: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
- Es folgt eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Diese erhalten Sie so rasch wie möglich, da dies keine automatisierte Bestätigung ist.
- Mit der Antwort E-Mail erhalten Sie die Daten Ihrer Ansprechperson bzw. Ihres Bearbeiters / Ihrer Bearbeiterin.
- Ihr Ansuchen wird geprüft und bei positiver Prüfung wird der Antrag mittels Bescheid beantwortet.
