Begutachtung Novelle Grundwasserschutzprogramm Graz bis Bad Radkersburg
Amtliche Bekanntmachungen
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur allfälligen Stellungnahme bis 10. April 2026. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken dagegen bestehen. Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an anlagenrecht@stmk.gv.at und verwenden Sie den Betreff „Begutachtung Grundwasserschutzprogramm".
Nach § 2 Volksrechtegesetz hat jede Person das Recht, im Begutachtungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter
www.landesrecht.steiermark.at.
Der Entwurf der Novelle samt Anlagen einschließlich Erläuterungen liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Darüber hinaus können der Novellentext samt Erläuterungen und die Textgegenüberstellung auch auf der Homepage der Abteilung 13 - Umwelt und Raumordnung abgerufen werden.
Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

