SAPRO Windenergie - Begutachtung
Amtliche Bekanntmachungen
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur allfälligen Stellungnahme bis Montag, den 08. Juni 2026. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken dagegen bestehen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at und verwenden Sie in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung".
Nach § 14 Abs. 1 Abs. 1 Z 3 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 hat jedermann das Recht, innerhalb der 8-wöchigen Auflagefrist Einwendungen schriftlich und begründet abzugeben.
Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter
www.landesrecht.steiermark.at.
Der Verordnungsentwurf samt Anlagen einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, 3. Stock, Zimmer-Nr. 327, zur Einsicht auf.

