Änderung der Verordnung, mit der in der Stadtgemeinde Kapfenberg eine Fläche als Sonderstandort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage („Deponie Emberg“) erlassen wird
Amtliche Bekanntmachungen
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt den beiliegenden Verordnungsentwurf zur allfälligen Stellungnahme bis Montag, den 24. August 2026. Sollte bis dahin eine Stellungnahme nicht eingelangt sein, wird angenommen, dass keine Bedenken dagegen bestehen.
Bitte übermitteln Sie Ihre Stellungnahme per E-Mail an abt13-bau-raumordnung@stmk.gv.at und verwenden Sie in der Betreffzeile das Wort „Begutachtung".
Nach § 2 Volksrechtegesetz hat jede Person das Recht, im Begutachtungsverfahren eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. Sie finden den Entwurf und dazu abgegebene Stellungnahmen unter www.landesrecht.steiermark.at.
Der Verordnungsentwurf samt Anlage einschließlich Erläuterungen und Umweltbericht liegen für die gesamte Auflagedauer im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung, Stempfergasse 7, 8010 Graz, 3. Stock, Zimmer-Nr. 327, zur Einsicht auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Umweltbericht zwei Sonderstandorte (Erweiterung Deponie Emberg sowie Emberg Süd) zum Inhalt hat und der gegenständliche Sonderstandort Erweiterung Deponie Emberg im Kapitel 6 des Umweltberichtes behandelt wird.
• Verordnungstext
• Erläuterungen
• Anlage 1
• Textgegenüberstellung
• Umweltbericht

