Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Eine Förderung im Rahmen der thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept kann gewährt werden, wenn eine bis vier Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden. Die Art der Förderung besteht in nicht rückzahlbaren Förderungsbeiträgen. Förderungswerber/innen werden beraten, vor Durchführung der Sanierung erfolgt eine Registrierung, nach Durchführung werden die eingereichten Unterlagen beurteilt und auf Förderbarkeit überprüft, gegebenenfalls wird die Förderung bewilligt. Nach Einreichung der Verwendungsnachweise wird der widmungsgemäße Einsatz der Förderungsmittel stichprobenartig kontrolliert.
Zuständige Stelle
für die Leistung Thermische Sanierung mit Sanierungskonzept:
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik FA Energie und Wohnbau
Landhausgasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon:
Fax: +43 (316) 877-4569
E-Mail: energie-wohnbau@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
