Gemeindestraßenbau


Das Referat Bauausführung betreut das ländliche Straßennetz in fachlicher Hinsicht und begleitet die Umsetzung von Bauvorhaben in enger Zusammenarbeit mit den steirischen Gemeinden.
Auf Empfehlung des Landesrechnungshofes wurde ein praxisorientierter
Leitfaden als Grundlage für Schulungen zur Gemeindestraßenerhaltung entwickelt, der insbesondere technische Aspekte verständlich vermittelt.
Die Bauausführung im ländlichen Wegebau erfolgt qualitätsgesichert auf Grundlage eines umfassenden Eigenüberwachungssystems. Dabei koordiniert die Abteilung 7 sämtliche erforderliche Baumaßnahmen, die von befugten Fachfirmen durchgeführt werden.
Zu den zentralen Aufgaben zählen insbesondere:
- die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen sowie die Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben im Namen des Bauherrn,
- die Baustellenkoordination gemäß Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG),
- die laufende Baukontrolle durch eine permanente Bauaufsicht. Diese ist vor allem deshalb wichtig, da Leistungen im Straßenbau aufgrund unterschiedlicher Untergrundverhältnisse nachträglich oftmals nur eingeschränkt nachvollzogen werden können,
- die Rechnungsprüfung hinsichtlich Leistungsausführung und Preisansatz,
- die Durchführung von Abnahmeprüfungen sowie
- die buchhalterische Abrechnung der Baustellen (
IBH)
Die genannten Leistungen werden sowohl für Förderprojekte von Baumaßnahmen an Gemeindestraßen mit höherer Verkehrsbedeutung (
Förderansuchen und Richtlinie der Abteilung) als auch für Straßenbauvorhaben, die im Auftrag der Gmeeinden abgewickelt werden, erbracht.
Im Rahmen der Kollaudierung erfolgt abschließend die technische Abnahme der Bauwerke, insbesondere von Straßen und Brücken. Diese umfasst eine Vor-Ort-Erhebung sowie die Prüfung der zugehörigen Bauunterlagen.
