Katastrophenschäden
Die Sachverständigen der Abteilung 7 sind für die Erstellung von fachlichen Gutachten zur Schätzung und für die Abwicklung von Katastrophenschäden am ländlichen Straßennetz sowie am sonstigen Gemeindevermögen zuständig. Ziel ist es, Schäden rasch, nachvollziehbar und fachgerecht zu erfassen, um notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Infrastruktur bestmöglich zu unterstützen.
Die Abwicklung umfasst neben der technischen Begutachtung auch die Prüfung von Lieferungen und Leistungen sowie der Preisansätze einschließlich deren Angemessenheit.
Katastrophenschäden an Gemeindestraßen, -brücken und sonstigen Gemeindevermögen
Die Abwicklung von Entschädigungsverfahren nach Katastrophenschäden erfolgt auf Grundlage des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (
Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996).
Katastrophenschäden im Vermögen natürlicher und juristischer Personen
Die Abwicklung der Entschädigungsverfahren nach Katastrophenschäden erfolgt nach der „
Katastrophenfonds-Richtlinie Steiermark".
Sofortmaßnahmen bei Katastrophen
Die Leistungen umfassen sämtliche Tätigkeiten, die im Rahmen eines Katastrophenereignisses erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Abwicklung und Koordination von Soforthilfemaßnahmen im Rahmen der Mitarbeit im Fachstab. Ziel ist die rasche Wiederherstellung und Sanierung von Schäden an der Infrastruktur (P1- und P2-Maßnahmen) sowie die Vermeidung weiterer Schäden.

